TOP Ö 6: Bauantrag - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 24 "Wohngebiet am Käswasen", Errichtung einer Stützwand aus Pflanzringen, Flurnummer 501 Gemarkung Diespeck, Manuela Christ, Aischtalblick 15, 91456 Diespeck

Beschluss: Zurückgestellt

Abstimmung: Anwesend: 15

Bauherr: Manuela Christ, Aischtalblick 15, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung einer Stützwand aus Pflanzringen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 501 der Gemarkung Diespeck (Aischtalblick 15, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Bauunternehmung Horst Schrödl GmbH & Co. KG, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

 

Das Vorhaben ist verfahrensfrei gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a und Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO, liegt aber im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf Art und Höhe der Einfriedung sowie der Geländegestaltung. (Punkt 3.3 Einfriedungen, Mauern und Geländegestaltung)

 

Die Bauherrin beantrag die Befreiung von der Festsetzung 3.3 des Bebauungsplans Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ der Gemeinde Diespeck.

 

Laut Bebauungsplan wäre an dieser Seite des Grundstückes die Garage vorgesehen gewesen. Frau Christ führt an, dass auch in diesem Fall das Grundstück aufgeschüttet und abgestützt worden wäre.

 

Der betroffene angrenzende Nachbar (Elmar Müller, Bamberger Str. 37, 91456 Diespeck) ist mit der angedachten Abgenzung zu seiner Pferdekoppel einverstanden und hat den Bauplan unterschrieben.

 

Bürgermeister Dr. von Dobschütz berichtet, dass Herr Popp von der Bauaufsicht im Landratsamt empfiehlt den Bauantrag bis zum Ortstermin des Bauausschusses am 09. Oktober 2017 zurückzustellen.

 

Gegen die Vertagung erheben sich keine Einwendungen seitens der Mitglieder des Gemeinderates.