TOP Ö 3: Anpassung der Instandhaltungsrücklage für das Kindergartengebäude

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

In Teil D §3, Abs. 3 des Vertrages über den Neubau eines Kindergartens vom 06.04.2004 wurde eine Instandhaltungsrücklage vereinbart, aus der der jährliche Bauunterhalt für das Gebäude zu bestreiten ist. So gestalten sich seither die Zahlungen:

 

Laufzeit ab 01.09.2007 bis 30.08.2012

EV-Kirche:      3.600 € (j.)

Gemeinde:      7.200 € (j.)

 

Vereinbarung/Änderung d. Instandhaltungsrücklage (14.03.2012)

 

Laufzeit ab 01.09.2012 bis 30.08.2017

EV-Kirche:      1.500 € (j.)

Gemeinde:      3.000 € (j.)

 

Zahlungen:

2007    -           7.200 €

2008    -          

2009    -           4.100 €

2010    -           7.200 €

2011    -           7.200 €

2012    -           3.000 €

2013    -           3.000 € + 30.000 € Erstausstattung

2014    -           3.000 €

2015    -           3.000 € + 6.500 € Zuwendung Umbau Hort

2016    -           3.000 €

2017    -          

 

Über die Höhe der Beiträge ist zu entscheiden.

 

Der Bauunterhalt und die Reparaturen am Kindergartengebäude betrugen im Rechnungsjahr 2016

31.277,70 €. Damit sind gegenwärtig noch 19.379,47 € in der Rücklage.

 

Kinderkrippe:

 

Der Aufbau einer Rücklage ist sinnvoll. Hierzu schlägt Bürgermeister Dr. von Dobschütz eine Aufstockung von 7.200 auf 10.000,-- € also um 2.800,-- € vor.

Herr Georg Grimm betrachtet die Instandhaltungsrücklage als sehr sinnvolle Einrichtung und betont, dass er sich auch im Kirchenvorstand einsetzen werde, dass diese mit dem Modus 2/3 Gemeinde, 1/3 Träger, also die  Kirchengemeinde beibehalten wird. Herr Björn Lehnert ist der Ansicht, dass auch der Neubau der Kinderkrippe, ggf. nur  mit dem Anteil der Inneneinrichtung  einbezogen werden sollte. Herr Dr. Klaffenbach stellt fest, dass wegen fehlenden Bedarfs wohl die Einzahlung reduziert wurde. Herr Markus Helmreich kann sich der vorgeschlagenen Aufteilung anschließen.

 


Die Rücklage für die Kindertagesstätte wird seitens der Gemeinde Diespeck auf 7.200,-- € angepasst. Mit dem Träger der Einrichtung der Kirchengemeinde Diespeck soll dies entsprechend abgestimmt werden und ggf. auch um den Neubau der Kinderkrippe ergänzt werden.