Sitzung: 28.09.2017 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 7, Anwesend: 15
Bauherr: Enrico Kurze, Aischtalblick 23, 91456 Diespeck
Vorhaben: Errichten eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück mit der Flurnummer 503 der Gemarkung Diespeck, Aischtalblick 23, 91456 Diespeck
Das Vorhaben ist verfahrensfrei gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a der BayBO, liegt aber im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf Art und Höhe der Einfriedung. (Punkt 3.3 Einfriedungen, Mauern und Geländegestaltung)
Der Bauherr beantragt die Befreiung von der Festsetzung 3.3 des Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ der Gemeinde Diespeck.
Mit den betroffenen Nachbarn wurde die Höhe des Sichtschutzes abgestimmt und abgesprochen. Frau und Herr Möhring haben den Antrag unterschrieben.
Vor der Abstimmung erfolgen folgende Wortmeldungen (stichpunktartige Wiedergabe)
Frau Brigitte Leistner-Seitz: - Einfriedung sieht optisch nicht gut aus und fügt sich nicht ein
Herr Georg Grimm: - wir schaffen einen Präzedenzfall
Frau Carola Grimm: - wieso wird der Antrag erst gestellt wenn vollendete Tatsachen geschaffen sind, wozu brauchen wir Bebauungspläne ?, ich stimme da nicht zu
Frau Liane Meinl: - Sichtschutz hätte auch vor der Terrasse entstehen können, aber andererseits sind bereits viele vom Bebauungsplan abgewichen
Bürgermeister Dr. von Dobschütz: - Nachbarn haben unterschrieben, man sollte nicht die harte Linie fahren
Herr Dr. Gunnar Klaffenbach und Herr Markus Helmreich: - sehen kein Problem wenn Nachbarn unterschrieben haben sollte man der Befreiung zustimmen
Herr Horst Schrödl: - an der Straße wäre die Situation schwieriger, aber hier ist es nur dem Fußweg entlang
Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Herrn Enrico Kurze, Aischtalblick 23, 91456 Diespeck, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“, zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück mit der Flurnummer 503 der Gemarkung Diespeck, im Hinblick auf Art und Höhe der Einfriedung zu.