TOP Ö 14: Erhalt von Brücken im Gemeindegebiet Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 25.08.2017 der Gemeinde Diespeck mitgeteilt, dass der Steg über den Ehebach bei Fluss-km: 3+180, Widerlager links und rechts jeweils Flur-Nr. 124 der Gemarkung Stübach, Eigentümer Freistaat Bayern aus der Baulast des Freistaates genommen und falls die Gemeinde Diespeck am Unterhalt (Übernahme der Baulast) kein Interesse hat, rückgebaut werden soll.   

Insofern wird auf das mit der Einladung übersandte Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach verwiesen. Bürgermeister Dr. von Dobschütz berichtet, dass es sich beim Steg um den „alten Kirchenweg“ handelt. Nach Rücksprache mit dem örtlich Beauftragten der Dorferneuerung Roland Fürstenhöfer und Anne Billenstein, Mitglied im Gemeinderat sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass der derzeitige Zustand des Steges (massive Eisenlager) noch sehr gut ist und der Steg in die Baulast der Gemeinde Diespeck übernommen werden sollte.

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat die Übernahme in den gemeindlichen Bestand.  

 


Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Steges über den Ehebach bei Fluss-km:3+180, Widerlager links und rechts je Flur-Nr. 124 der Gemarkung Stübach, Eigentümer Freistaat Bayern in die Baulast der Gemeinde Diespeck. Der Steg ist in das gemeindliche Bestandsverzeichnis aufzunehmen.