TOP Ö 4: Bauantrag - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 26 "Am Dettendorfer Weg 1", Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Grundstück 475/6 + 1125 Gemarkung Diespeck, Horst Schrödl GmbH & Co. KG

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Persönlich beteiligt: 1

Bauherr: Horst Schrödl Bauunternehmung GmbH & Co KG, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück mit den Flurnummern 475/6 + 1125 der Gemarkung Diespeck (Dachsbacher Weg 1 und 3, 91456 Diespeck) 

 

Planfertiger: Ingenieurbüro Rausch und Partner, Bahnhofstr. 45, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Das Vorhaben wurde in der Sitzung vom 27.04.2017 bereits behandelt, der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 55 bereits sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt und dem Antrag auf die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg“ der Gemeinde Diespeck zugestimmt.

 

Mit LRA-Schreiben vom 22.05.2017 (siehe Anlage) wurde der Bauherr aufgefordert Unterlagen nachzureichen und weitere Befreiungen zu beantragen zu begründen und den jeweiligen Mehrwert darzustellen.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt, sind der Antrag auf Befreiung sowie die Begründung im Gremium zu behandeln und zu beschließen. Die Beschlussfassung findet ohne Aussprache statt.  


Der Gemeinderat Diespeck nimmt die nachgereichten Unterlagen, der Horst Schrödl Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck, zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück mit den Flurnummern 475/6 und 1125 der Gemarkung Diespeck, zur Kenntnis, bestätigt sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ der Gemeinde Diespeck, im Hinblick auf die Anzahl der Vollgeschosse und die Traufhöhe zu.

Hinweis: Herr Schrödl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.