Sitzung: 09.10.2017 Bauausschuss
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Anwesend: 7
Gespräch vor Ort: 17.00 Uhr
Mit der Einladung
zur Sitzung wurde der untenstehende Sachverhalt versandt:
Die Bauherren
Michele und Georg Schmid haben auf dem Grundstück Aischtalblick 3 ein Einfamilienwohnhaus
mit Garage errichtet und im Freistellungsverfahren erklärt, die Festsetzungen
des Bebauungsplanes einzuhalten.
Zur Gartengestaltung
wurde das Grundstück durch Auffüllung eingeebnet und an der westlichen und
nördlichen Grundstücksgrenze eine Stützmauer aus Betonpflanzringen errichtet–
weit über die vom Bebauungsplan erlaubte Höhe von 75 cm hinaus – der Extremwert
in der nordwestlichen Ecke liegt bei geschätzten 2,50m.
Auf diese Stützmauer
wurde auch noch ein 1,25 m hoher Zaun erstellt (Absturzsicherung). In der
extrem hohen Ecke wurde auch noch ein Gartenhaus von ca. 2,20 m Höhe errichtet.
Das Landratsamt hat bei einem Ortstermin erklärt, dass dieser sehr extreme Fall
nur geheilt d.h. nachträglich genehmigt werden kann, wenn ausnahmslos alle
Nachbarn und auch die Gemeinde den entsprechenden Befreiungen vom Bebauungsplan
zustimmen.
Hier war u.a. davon
die Rede, das Stützmauer und Gartenhäuschen wegen der großen Gesamthöhe
Abstandsflächen erzeugen, die von den Nachbarn übernommen werden müssten. Auch
müsste dann ein Bauantrag für das ganze Bauvorhaben – also mit Haus und Garage
– eingereicht werden, da ein Freistellungsverfahren nicht möglich ist, wenn
Befreiungen erteilt werden sollen.
Die Verwaltung hat
hierzu festgestellt, dass nur ein Bauantrag für die Errichtung des Gartenhauses
und die Grundstückseinfriedung vorliegt – die hierfür erforderliche Befreiung
wurde weder im Antrag angekreuzt noch begründet. Nach Rücksprache mit dem
Landratsamt wurde der Bauantrag den Eheleuten am 01.12.2015 zurückgegeben,
nachdem er wegen fehlendem Befreiungsantrag samt eingehender Begründung
zurückgewiesen wurde.
Am 01.12.2016 fand
ein Gespräch im Rathaus mit den Eheleuten, Fraktionsvertretern und dem Bauamt
des Landratsamtes NEA statt.
Die Eheleute Schmid
erklärten hier, die Auffüllung und Hangbefestigung auf Drängen der Nachbarn
errichtet zu haben, da die sich immer wieder wegen Oberflächenwasser und Erde,
das auf ihre Grundstücke gespült wurde beschwert hätten.
Ebenso
wurde eine Begehung des Aischtalblicks durch Bürgermeister Dr. von Dobschütz,
Herrn Distler und Herrn Steigemann durchgeführt und dabei festgestellt, dass an
vielen Stellen höhere Geländesprünge als 75 cm bestehen und die Bauvorschriften
auch nicht so ganz genau eingehalten wurden, jedoch gab es in keinem Fall so
extreme Überschreitungen wie bei Schmids.
Von
Seiten der Verwaltung stellt sich auch die Frage, ob die Einhaltung der im
Bebauungsplan vorgegebenen 75cm überhaupt an allen Stellen des Baugebietes
zumutbar ist oder ob hier letztendlich Einhaltung dieser Festsetzung nicht zu
unzumutbaren Härten führt, zumal bei der Erstellung des Bebauungsplanes
höchstwahrscheinlich nicht davon ausgegangen werden konnte, dass die Straße
derart tief in das Gelände einschneidet und dadurch die Situation noch
zusätzlich verschärft wurde (trifft allerdings nicht im Fall Schmid zu).
Zum
Stand heute:
-
Keine
der direkt betroffenen Nachbarn möchte unterschreiben
-
Familie
Schmid betont, dass das Nachbargrundstück auch abgegraben wurde
-
Familie
Schmid betont, dass die Nachbarn die Abstützung des Grundstückes wollten
-
Das
Landratsamt hat indes eine Rückbauaufforderung ausgesprochen
Parallelen
bestehen zu der Anfrage von Frau Christ (in der letzten Gemeinderatssitzung
vertagt), Aischtalblick 15, und den Eigentümern Luft, Aischtalblick 16.
Zusammen
mit dem Landratsamt und den Nachbarn soll final versucht werden, eine Lösung zu
finden.
Zu beiden Teilen des Gespräches ist
der Leiter der Baurechtsabteilung am Landratsamt Herr Hermann Popp zu gegen.
Im
ersten Teil des Gespräches auf dem Grundstück Schmid ist Familie Schmid und
Frau Christine Dzewior anwesend.
Im
zweiten Teil des Gespräches auf dem Grundstück Hartmann ist Frau Barbara
Hartmann, ihr Ehemann Stephan Hartmann sowie deren Rechtsanwalt Herr Hüllermann
aus Nürnberg anwesend.
Bürgermeister
Dr. von Dobschütz erklärt nach der Begrüßung dass der Bauausschuss heute
hierher gekommen sei um sich ein Bild vor Ort zu machen, es ginge also nicht um
irgendwelche „Schlichtungsgespräche“.
Erster Teil des Gespräches auf dem
Grundstück Schmid
Herr
Popp erläutert:
-
Das
Gebäude Schmid Aischtalblick 3 ist im Freistellungsverfahren gebaut worden.
Gegen den Plan als solches ist nichts einzuwenden. Eine Auffüllung hätte
allerdings im Plan dargestellt werden müssen mit der Folge, dass eine
Baugenehmigung erforderlich gewesen wäre.
-
Die
nunmehr erfolgte Auffüllung widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes,
Höhensprünge über ,075 Metern wären abzutreppen gewesen, ferner wäre dann eine
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat
erforderlich gewesen. Was den derzeitigen „Ist-Zustand“ anbetrifft sei dies
ohnehin nicht mehr mit einer Befreiung zu machen, sondern wäre in einer
Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen.
-
Da
die Mauer höher als 2 m ist, hätte diese nur mit Zustimmung des Nachbarn, also
Hartmann und im Wege einer Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn erfolgen
können. In dieser Höhe, mehr als 2 m sei aber außerdem fraglich, ob eine
Übernahme überhaupt möglich ist, da die Standsicherheitsfrage (Nachweis) für
die vorhandene Mauer bisher nicht erbracht wurde.
-
Denkbar
sei nur eine Versetzung des Gartenhauses und ein Teilrückbau der Mauer sowie
deren Abtreppung, hierzu müsste der Bauherr (Schmid) in Vorleistung (Plan mit
Beteiligung des Nachbarn) gehen.
Frau
Dzewior und Herr Schmid beteuern mehrfach, dass sie die Errichtung der Mauer
mit der Nachbarin, sie soll die Mauer sogar gefordert haben in deren Geschäft
in Neustadt mehrfach besprochen hätten.
Zweiter Teil des Gespräches auf dem
Grundstück Hartmann
Hier
konnten sich die Mitglieder des Bauausschusses ein Bild von den Ausmaßen der
Mauer machen.
Herr
Rechtsanwalt Hüllermann, vertretend für die Eheleute Hartmann erwartet:
-
Einen
konkreten Vorschlag von einem Planfertiger.
-
Nachweis
über die Statik (Berechnung der Standsicherheit nach einer teilweisen Abtragung
der Mauer, Pflanzringe) von einem Statiker wären Voraussetzung.
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Durchführung
eines formellen Genehmigungsverfahrens, da die jetzige Situation nicht
akzeptabel sei.
Wieder auf öffentlichem Grund angelangt
erklärt Bürgermeister Dr. von Dobschütz Frau Dzewior nochmals das Ergebnis des
Gespräches auf dem Grundstück Hartmann.
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Erstellung
eines Entwurfes des Eingabeplanes, erster Vorschlag an die Gemeinde und das
Landratsamt
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Abtreppung
der Mauer (Versetzung des Gartenhauses Richtung Wohnhaus), Gelände anböschen
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Danach
weitere Gespräche mit allen Beteiligten und den Nachbarn
Weiterer Augenschein Christ,
Aischtalblick 15
Bei
einem weiteren Augenschein vor dem Anwesen „Christ“, hier ist noch keine Auffüllung
zum Grundstück Müller hin erfolgt sollte ebenfalls eine Abtreppung in Erwägung
gezogen werden und ein entsprechender Vorschlag (Entwurf des Planers) vorgelegt
werden.