TOP Ö 2: Finaler Vor-Ort-Termin zur Grundstücksangelegenheit Schmidt (Aischtalblick 3)

Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Anwesend: 7

Gespräch vor Ort: 17.00 Uhr

Mit der Einladung zur Sitzung wurde der untenstehende Sachverhalt versandt:

Die Bauherren Michele und Georg Schmid haben auf dem Grundstück Aischtalblick 3 ein Einfami­lienwohnhaus mit Garage errichtet und im Freistellungsverfahren erklärt, die Festsetzungen des Be­bauungsplanes einzuhalten.

 

Zur Gartengestaltung wurde das Grundstück durch Auffüllung eingeebnet und an der westlichen und nördlichen Grundstücksgrenze eine Stützmauer aus Betonpflanzringen errichtet– weit über die vom Bebauungsplan erlaubte Höhe von 75 cm hinaus – der Extremwert in der nordwestlichen Ecke liegt bei geschätzten 2,50m.

 

Auf diese Stützmauer wurde auch noch ein 1,25 m hoher Zaun erstellt (Absturzsicherung). In der extrem hohen Ecke wurde auch noch ein Gartenhaus von ca. 2,20 m Höhe errichtet. Das Landratsamt hat bei einem Ortstermin erklärt, dass dieser sehr extreme Fall nur geheilt d.h. nachträglich genehmigt werden kann, wenn ausnahmslos alle Nachbarn und auch die Gemeinde den entsprechenden Befreiungen vom Bebauungsplan zustimmen.

 

Hier war u.a. davon die Rede, das Stütz­mauer und Gartenhäuschen wegen der großen Gesamthöhe Abstandsflächen erzeugen, die von den Nachbarn übernommen werden müssten. Auch müsste dann ein Bauantrag für das ganze Bau­vorhaben – also mit Haus und Garage – eingereicht werden, da ein Freistellungsverfahren nicht möglich ist, wenn Befreiungen erteilt werden sollen.

 

Die Verwaltung hat hierzu festgestellt, dass nur ein Bauantrag für die Errichtung des Gartenhauses und die Grundstückseinfriedung vorliegt – die hierfür erforderliche Befreiung wurde weder im Antrag an­gekreuzt noch begründet. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wurde der Bauantrag den Ehe­leuten am 01.12.2015 zurückgegeben, nachdem er wegen fehlendem Befreiungsantrag samt ein­gehender Begründung zurückgewiesen wurde.

 

Am 01.12.2016 fand ein Gespräch im Rathaus mit den Eheleuten, Fraktionsvertretern und dem Bau­amt des Landratsamtes NEA statt.

 

Die Eheleute Schmid erklärten hier, die Auffüllung und Hangbefestigung auf Drängen der Nachbarn errichtet zu haben, da die sich immer wieder wegen Oberflächenwasser und Erde, das auf ihre Grundstücke gespült wurde beschwert hätten.

 

Ebenso wurde eine Begehung des Aischtalblicks durch Bürgermeister Dr. von Dobschütz, Herrn Distler und Herrn Steigemann durchgeführt und dabei festgestellt, dass an vielen Stellen höhere Geländesprünge als 75 cm bestehen und die Bauvorschriften auch nicht so ganz genau eingehalten wurden, jedoch gab es in keinem Fall so extreme Überschreitungen wie bei Schmids.

 

Von Seiten der Verwaltung stellt sich auch die Frage, ob die Einhaltung der im Bebauungsplan vorgegebenen 75cm überhaupt an allen Stellen des Baugebietes zumutbar ist oder ob hier letztendlich Einhaltung dieser Festsetzung nicht zu unzumutbaren Härten führt, zumal bei der Erstellung des Bebauungs­planes höchstwahrscheinlich nicht davon ausgegangen werden konnte, dass die Straße derart tief in das Gelände einschneidet und dadurch die Situation noch zusätzlich verschärft wurde (trifft aller­dings nicht im Fall Schmid zu).

 

Zum Stand heute:

 

-       Keine der direkt betroffenen Nachbarn möchte unterschreiben

-       Familie Schmid betont, dass das Nachbargrundstück auch abgegraben wurde

-       Familie Schmid betont, dass die Nachbarn die Abstützung des Grundstückes wollten

-       Das Landratsamt hat indes eine Rückbauaufforderung ausgesprochen

 

Parallelen bestehen zu der Anfrage von Frau Christ (in der letzten Gemeinderatssitzung vertagt), Aischtalblick 15, und den Eigentümern Luft, Aischtalblick 16.

 

Zusammen mit dem Landratsamt und den Nachbarn soll final versucht werden, eine Lösung zu finden.

 

Zu beiden Teilen des Gespräches ist der Leiter der Baurechtsabteilung am Landratsamt Herr Hermann Popp zu gegen.

 

Im ersten Teil des Gespräches auf dem Grundstück Schmid ist Familie Schmid und Frau Christine Dzewior anwesend.

 

Im zweiten Teil des Gespräches auf dem Grundstück Hartmann ist Frau Barbara Hartmann, ihr Ehemann Stephan Hartmann sowie deren Rechtsanwalt Herr Hüllermann aus Nürnberg anwesend.

 

Bürgermeister Dr. von Dobschütz erklärt nach der Begrüßung dass der Bauausschuss heute hierher gekommen sei um sich ein Bild vor Ort zu machen, es ginge also nicht um irgendwelche „Schlichtungsgespräche“.

 

Erster Teil des Gespräches auf dem Grundstück Schmid

 

Herr Popp erläutert:

-       Das Gebäude Schmid Aischtalblick 3 ist im Freistellungsverfahren gebaut worden. Gegen den Plan als solches ist nichts einzuwenden. Eine Auffüllung hätte allerdings im Plan dargestellt werden müssen mit der Folge, dass eine Baugenehmigung erforderlich gewesen wäre.

-       Die nunmehr erfolgte Auffüllung widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Höhensprünge über ,075 Metern wären abzutreppen gewesen, ferner wäre dann eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat erforderlich gewesen. Was den derzeitigen „Ist-Zustand“ anbetrifft sei dies ohnehin nicht mehr mit einer Befreiung zu machen, sondern wäre in einer Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen.

-       Da die Mauer höher als 2 m ist, hätte diese nur mit Zustimmung des Nachbarn, also Hartmann und im Wege einer Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn erfolgen können. In dieser Höhe, mehr als 2 m sei aber außerdem fraglich, ob eine Übernahme überhaupt möglich ist, da die Standsicherheitsfrage (Nachweis) für die vorhandene Mauer bisher nicht erbracht wurde.

-       Denkbar sei nur eine Versetzung des Gartenhauses und ein Teilrückbau der Mauer sowie deren Abtreppung, hierzu müsste der Bauherr (Schmid) in Vorleistung (Plan mit Beteiligung des Nachbarn) gehen.

Frau Dzewior und Herr Schmid beteuern mehrfach, dass sie die Errichtung der Mauer mit der Nachbarin, sie soll die Mauer sogar gefordert haben in deren Geschäft in Neustadt mehrfach besprochen hätten.

 

Zweiter Teil des Gespräches auf dem Grundstück Hartmann

 

Hier konnten sich die Mitglieder des Bauausschusses ein Bild von den Ausmaßen der Mauer machen.

Herr Rechtsanwalt Hüllermann, vertretend für die Eheleute Hartmann erwartet:

-       Einen konkreten Vorschlag von einem Planfertiger.

-       Nachweis über die Statik (Berechnung der Standsicherheit nach einer teilweisen Abtragung der Mauer, Pflanzringe) von einem Statiker wären Voraussetzung.

-       Durchführung eines formellen Genehmigungsverfahrens, da die jetzige Situation nicht akzeptabel sei.

 

Wieder auf öffentlichem Grund angelangt erklärt Bürgermeister Dr. von Dobschütz Frau Dzewior nochmals das Ergebnis des Gespräches auf dem Grundstück Hartmann.

 

-       Erstellung eines Entwurfes des Eingabeplanes, erster Vorschlag an die Gemeinde und das Landratsamt

-       Abtreppung der Mauer (Versetzung des Gartenhauses Richtung Wohnhaus), Gelände anböschen

-       Danach weitere Gespräche mit allen Beteiligten und den Nachbarn

 

Weiterer Augenschein Christ, Aischtalblick 15

 

 

Bei einem weiteren Augenschein vor dem Anwesen „Christ“, hier ist noch keine Auffüllung zum Grundstück Müller hin erfolgt sollte ebenfalls eine Abtreppung in Erwägung gezogen werden und ein entsprechender Vorschlag (Entwurf des Planers) vorgelegt werden.