TOP Ö 11.6: Verfügung über die Widmung der öffentlichen Straße "Dachsbacher Weg

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 15

Die neue Straße Dachsbacher Weg im Neubaugebiet „Dettendorfer Weg 1“ ist dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Auf die beiliegende Widmungsverfügung wird verwiesen.

 


Der Gemeinderat Diespeck stimmt der Widmung der Flur-Nr. 475/1 der Gemarkung Diespeck im Neubaugebiet „Am Dettendorfer Weg 1“ zur öffentlichen Straße „Dachsbacher Weg“ gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zu. Die Widmung wird einen Tag nach der Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck wirksam. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil dieses Beschlusses.