TOP Ö 5: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Gewerbegebiet "Am Laubfeld" in Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 5, Anwesend: 15

In der letzten Sitzung des Gemeinderates am 28. September 2017 wurden verschiedene Varianten der Erschließung neuer Gewerbeflächen in Diespeck „Am Laubfeld“ vorgestellt. Mit Beschluss Nr. 101/2017 hat sich der Gemeinderat für die Variante 3 zur Erschließung entschieden und ferner festgelegt, dass Kostenangebote zur SAP-Prüfung, der Lärmbetrachtung und der Prüfung landwirtschaftlicher Immissionen einzuholen sind. Ferner wurde beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan bis zur nächsten Sitzung vorzubereiten. Diese Schritte wurden in der Zwischenzeit gegangen.

 

So wurde der Aufstellungsbeschluss für den „Bebauungsplan Nr. 28, Gewerbegebiet am Laubfeld“ von GBI (zusammen mit Büro Stadt & Land als „Sub“) vorbereitet. Er liegt dieser Einladung bei, ebenso der Lageplan. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Vier Schritte sind nun zu gehen, bzw. Teilbeschlüsse sind nun zu fassen:

 

1.)   Der Aufstellungsbeschluss ist nach dem Baugesetzbuch nach Beschlussfassung im Gemeinderat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.)   Die Planungsleistungen für die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes sollen weiterhin durch unser Tiefbauplanungsbüro GBI erbracht werden (ggf. und bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem Büro Stadt & Land).

 

3.)   Der Gemeinderat nimmt Kenntnis (wird in der Sitzung vom Büro vorgestellt) vom Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan, Stand: 30.11.2017, einschl. der Festsetzungen und der Begründung und beschließt die Einleitung des Planverfahrens gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

 

4.)   SAP-Prüfung-Auftragsvergabe

Die Kosten belaufen sich auf ca. 4000,-- €. Von fünf angeschriebenen Büros hat nur ein Büro ein Angebot (Interesse die Arbeiten bis zum August 2018 durchzuführen) bekundet.

Der Bürgermeister wird ermächtigt dieses oder ein anderes geeignetes Fachbüro zur Durchführung der SAP-Prüfung (diese ist dem Bebauungsplan beizufügen) umgehend zu beauftragen.       

 

Herr Bernd Ernst vom Büro GBI aus Herzogenaurach erläutert den Vorentwurf des Bebauungsplanes und zeigt die anfallenden Kosten, die geplanten Festsetzungen und den Zeitplan auf. Auf die Einzelheiten im Sachvortrag wird verwiesen (Präsentation, Stand 30.11.2017, Seiten 1- 9)

Die Gesamtkosten (ohne Grunderwerb) belaufen sich laut Kostenschätzung auf 2.302.320,00 €, was bei einer Nettobaufläche von 45.000 qm einem Aufwand von 51,16 € je qm entspricht.

Die Baukosten sind für den Bauabschnitt 1, Straße von Ost nach West mit 1,077 Millionen € und für die Bauabschnitte (2 Stichstraßen) mit je 447.000,-- € sowohl für BA 2 und BA 3 geschätzt. Ferner erläutern die Planer den Zeitplan, der als Anlage ebenso wie einige Folien der Präsentation abgebildet ist.

In der ausführlichen Diskussion werden folgende Punkte angesprochen:

 

-       Erschließung nach Bedarf in Bauabschnitten, vermutlich 1-3

-       Prüfung ob eine Finanzierung der Erschließung über die Landesbodenkreditanstalt sinnvoll ist

-       im Gemeinderat herrscht Einigkeit darüber, dass mit Ausnahme von wenigen Einzelparkplätzen keine Parkflächen auf öffentlichem Grund geschaffen werden

-       die Festsetzungen werden wie vorgeschlagen mit folgenden Abweichungen übernommen:

-       Stützmauern, genauere Bezeichnung was wo gilt, seitliche Grundstücksgrenze, zur Straßenseite, wird noch weiter ausgearbeitet

-       Pflicht zur Dachbegrünung wird wegen des hohen Aufwandes gestrichen, freiwillige Begrünung soll aber möglich sein

-       Ausgleichsflächen, Bürgermeister Dr. von Dobschütz wird mit den Pächtern der gemeindlichen Weiheranlage bezüglich der Einschränkungen sprechen, die offene Fläche von 0.2 ha muss noch gesucht werden

-       Hinweis auf die gemeindliche Stellplatzsatzung bzw. gesetzliche Vorgaben für Betriebe

-       Betriebsleiterwohnungen: hierüber findet eine ausführliche Diskussion von Pro und Contra statt, einerseits möchte man dies für örtliche Handwerksbetriebe schon ermöglichen, andererseits warnen die beiden Planer vor späteren Problemen, Nachtruhe und weitere Probleme die bei einem dauerhaftem Wohnen, evtl. noch mit Familie entstehen könnten. Hierzu werden die Planer prüfen, ob es im geplanten Gebiet Flächen gibt, die abhängig vom noch zu erstellenden Schallgutachten ausnahmsweise punktuell vorgesehen werden könnten.

-       Durchführung der SAP-Prüfung und einer Baugrunduntersuchung

Herr Georg Grimm bemängelt dass nach der ersten Vorstellung in der letzten Gemeinderatssitzung bereits der Automatismus, Beauftragung des Büros GBI eingetreten sei. So habe er dies nicht in Erinnerung. Man hätte auch ein örtliches Büro beauftragen können. Die Kompetenz von GBI wird nicht bezweifelt, aber eine vorherige Abstimmung wäre sinnvoll gewesen. Herr Björn Lehnert sieht zwei Bereiche, die Schaffung von Baurecht und die Objektplanung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


1.)   Der Gemeinderat Diespeck beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 28 im Sinne des § 30 Abs. 1 BauBG mit integriertem Grünordnungsplan zur Ausweisung eines Gewerbegebietes (GE) gemäß § 8 der Baunutzungsverordnung „Am Laubfeld“ in Diespeck. Dies entspricht den Vorgaben des wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftplanes.

 

            Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flurnummern 1075, 1076, 1076/1, sowie Teilflächen aus 1106 (östlicher Feldweg), 1120 (Kreisstraße „Am Käswasen“ und 1074 (Weg „Am Laubfeld“) je der Gemarkung Diespeck.

Das Gebiet des Bebauungsplanes wird wie folgt umgrenzt:

im Norden durch die freie Landschaft, Flurnummer 1077 der Gemarkung Diespeck

im Osten durch den Feldweg, Flurnummer 1106 und der Flurnummer 1119 je der Gemarkung Diespeck

im Süden durch die Flurnummer 1075/1, den gemeindlichen Bauhof, Flurnummer 1075/2, und gewerblich genutzte Grundstücke, Flurnummern 1075/3, 431/16, 431/17, 488, den Straßenmündungen Nordstraße Flurnummer 486/4 und Gerhardshöfer Weg Flurnummer 474/4 und den Flurnummern 1123 und 1128

im Westen durch den Weg „Am Laubfeld“, Flurnummer 1074, den Flurnummern 1073, 1072, 1071, 1070/1 und 1070/2 je der Gemarkung Diespeck      

Die Fläche des Plangebietes (Geltungsbereich) beträgt ca. 6 Hektar (ha).

Dieser Beschluss ist gemäß Art. 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und das Bebauungsplangebiet im einem Lageplanausschnitt (Anlage) zu kennzeichnen.

 

2.)   Ferner wird das Büro „GBI - Gesellschaft beratender Ingenieure für Bau und EDV mbH & Co. KG“ auch mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt (Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes, Erschließungsplanung etc.). Ggf. und bei Bedarf unter Hinzuziehung des Büros Stadt & Land, Neustadt a. d. Aisch.

 

3.)   Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom in der Sitzung vom Büro GBI vorgestellten Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan, Stand: 30.11.2017, einschl. der Festsetzungen und der Begründung und beschließt die Einleitung des Planverfahrens gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen.

 

4.) SAP-Prüfung-Auftragsvergabe

Der Bürgermeister wird ermächtigt das bereits angedachte Fachbüro (Anfrage durch den Planer bereits erfolgt) oder ein anderes geeignetes Fachbüro zur Durchführung der SAP-Prüfung (diese ist dem Bebauungsplan beizufügen) umgehend zu beauftragen.