Sitzung: 30.11.2017 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Im Bereich der Frischwassergebühren wurde für die gemeinsame Einrichtung der Gemeindeteile Diespeck, Stübach, Hanbach, Neumühle und Dettendorf in den letzten Jahren ein Guthaben aufgebaut, das im Haushaltsjahr 2017 zwar nur noch geringfügig wachsen wird, aber dennoch im Kalkulationszeitraum 2018 bis 2021 wieder abgebaut werden muss. Eine letztmalige Anpassung der Wassergebühren fand am 01.01.2009 statt. Damals wurde der Nettobetrag von 1,92 € auf 2,46 € angehoben.
Das nun vorhandene Guthaben ermöglicht es, die Wassergebühren zu senken. Auf die nachfolgend abgedruckte Excel-Tabelle mit der Kalkulation wird insofern verwiesen:
Daraus ergibt sich eine neue Verbrauchsgebühr von netto 2,23 € je cbm.
Der Gemeinderat
Diespeck erlässt folgende Änderungssatzung:
„Dritte Satzung zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Aufgrund der Art. 5,
8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Diespeck folgende 3.
Satzung zur Änderung der der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung:
§ 1 Änderungen
§ 10 Abs.3 wird wie
folgt geändert:
In den Gemeindeteilen
Diespeck, Stübach, Hanbach , Neumühle und Dettendorf beträgt die Gebühr 2,23 €
(Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer)/2,39 € (Bruttobetrag mit Mehrwertsteuer) pro
cbm entnommenen Wassers.
§ 2 Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt
zum 01.01.2018 in Kraft.“