TOP Ö 8: 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung - Kalkulation der Wassergebühren für den Zeitraum 2018 bis 2021

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Im Bereich der Frischwassergebühren wurde für die gemeinsame Einrichtung der Gemeindeteile Diespeck, Stübach, Hanbach, Neumühle und Dettendorf in den letzten Jahren ein Guthaben aufgebaut, das im Haushaltsjahr 2017 zwar nur noch geringfügig wachsen wird, aber dennoch im Kalkulationszeitraum 2018 bis 2021 wieder abgebaut werden muss. Eine letztmalige Anpassung der Wassergebühren fand am 01.01.2009 statt. Damals wurde der Nettobetrag von 1,92 € auf 2,46 € angehoben.

 

Das nun vorhandene Guthaben ermöglicht es, die Wassergebühren zu senken. Auf die nachfolgend abgedruckte Excel-Tabelle mit der Kalkulation wird insofern verwiesen:

 

 

 

Daraus ergibt sich eine neue Verbrauchsgebühr von netto 2,23 € je cbm.


 

Der Gemeinderat Diespeck erlässt folgende Änderungssatzung:

 

„Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Diespeck folgende 3. Satzung zur Änderung der der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

 

§ 1 Änderungen

 

§ 10 Abs.3 wird wie folgt geändert:

In den Gemeindeteilen Diespeck, Stübach, Hanbach , Neumühle und Dettendorf beträgt die Gebühr 2,23 € (Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer)/2,39 € (Bruttobetrag mit Mehrwertsteuer) pro cbm entnommenen Wassers.

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.“