TOP Ö 11.5: Verfügung über die Widmung der Teilfläche "Gerhardshöfer Weg"

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 15

Die neue Stichstraße am Gerhardshöfer Weg im Neubaugebiet „Am Dettendorfer Weg 1“, zu den Anwesen Haus-Nr. 10 und 12 ist dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Auf die beiliegende Widmungsverfügung wird verwiesen.

 


Der Gemeinderat stimmt der Widmung einer Teilfläche aus Flur-Nr. 1123 der Gemarkung Diespeck zur Erschließung der Anwesen Gerhardshöfer Weg Haus-Nr. 10 und Haus-Nr. 12 als öffentliche Straße gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zu. Die Widmungsverfügung wird einen Tag nach der Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck wirksam. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil dieses Beschlusses.