TOP Ö 7: Bauantrag - Errichtung eines Gartenabstellraumes, Fl.-Nr.: 514/3 Gemarkung Diespeck, Manfred Rost, Bogenstr. 10, 91456 Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Bauherr: Manfred Rost, Bogenstr. 10, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung eines Gartenabstellraumes auf dem Grundstück mit der Flurnummer: 514/3 der Gemarkung Diespeck (Bogenstr. 10, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Dipl.-Ing. (FH) Marc Rausch, Bahnhofstr. 45, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Diespeck Nord“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans im Hinblick auf die Baugrenzen.

 

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von dieser Festsetzung.

 

Die unterschriebene Zustimmung gemäß Art. 6 Abs. 2 BayBO zur Abstandsflächenübernahme liegt dem Bauantrag bei. Die Prüfung der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.

 

Die Nachbarn haben den Bauantrag unterschrieben.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn Manfred Rost, Bogenstraße 10, 91456 Diespeck, zur Errichtung eines Gartenabstellraumes auf dem Grundstück mit der Flurnummer 514/3 der Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 1 „Diespeck Nord“ im Hinblick auf die Baugrenzen zu.