TOP Ö 11: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 "Schleifmühlstraße", Errichtung eines Carports, Fl.-Nr.: 540/13 Gemarkung Diespeck, Klaus-Peter u. Anna Welzel, Thüringer Str. 44, 91456 Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Bauherr: Klaus-Peter u. Anna Welzel, Thüringer Str. 44, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung eines Carports (Höhe: 2,50 Meter, Länge: 6,06 Meter, Breite: 5,50 Meter)

auf dem Grundstück Flurnummer 540/13 der Gemarkung Diespeck (Thüringer Str. 44)

 

Das Vorhaben ist zwar nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei, allerdings widerspricht es den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Schleifmühlstraße“ der Gemeinde Diespeck und der Garagen und Stellplatzverordnung (GaStellV).

 

Das Vorhaben bedarf der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Schleifmühlstraße“ der Gemeinde Diespeck im Hinblick auf die Baugrenzen und der Festsetzung § 4 Nr. 2 „Garagen und Nebengebäude sind in einem Baukörper zusammenzufassen und in Massivbauweise zu errichten.“

 

Des Weiteren bedarf das Vorhaben der Abweichung von § 2 Abs. 1 der GaStellV. „Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen.“

 

Die Bauherren beantragen die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans und die isolierte Abweichung von § 2 Abs. 1 der GaStellV.

 

Das Grundstück befindet sich am Ende einer Stichstraße. Die Verwaltung (Herr Hammerbacher + Rücksprache Polizei) sieht keine Bedenken bezüglich der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche.  

 

Über die isolierte Abweichung wird im Landratsamt nach erteilter Befreiung entschieden.

 

Die Nachbarn haben den Antrag unterschrieben.


Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Herrn Klaus-Peter Welzel, Thüringer Str. 44, 91456 Diespeck auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Schleifmühlstraße“, zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 540/13 der Gemarkung Diespeck, im Hinblick auf die Baugrenzen und die Festsetzung § 4 Nr. 2 zu.