TOP Ö 12: Auftragsvergabe zur Herstellung des Dammweges auf Höhe Anwesen Schmidt

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Bürgermeister Dr. von Dobschütz erklärt: Wie bereits berichtet, ist die Grenze zum Anwesen Schmidt unrichtig. Ca. 50 cm entlang des Dammweges stehen der Familie zu. Dies muss berichtigt werden. 

 

Vor Ort gab es einen Termin. Sinnig ist eine gemeinsame Beauftragung der notwendigen Arbeiten bei Firma Gerhäuser, die für Familie Schmidt ohnehin Arbeiten im Außenbereich durchführen wird.

 

Das Auftrags-LV der Fa. Gerhäuser liegt zur Sitzung vor.

Die GBI hat das Angebot geprüft und für in Ordnung empfunden, nach einer gewissen Kürzung. Daher wird vorgeschlagen, den Auftrag in Höhe von 9.090,17 EUR (brutto) an die Fa. Gerhäuser zu erteilen.

 

Auf Grund der momentanen Marktpreise ist davon auszugehen, dass die Arbeiten durch Dritte in jedem Fall teuerer angeboten werden würden. Sollten sich bei der Vermessung des Grenzverlaufs zur Hauptstraße hin (Längsseite des Anwesens) herausstellen, dass der Grenzverlauf hier in Ordnung ist, so würden die Positionen 02.0006 und 0007, sowie die Pos. 03.0006 entfallen (entsprechend ca. 420,- EUR netto). Daher ist die Auftragssumme als Höchstwert für die Abrechnung anzusehen.

 

Zudem ergeben sich positive Aspekte auch daraus, dass keine Schnittstellen mit einem Dritten abgestimmt werden müssten (Höhere Kosten durch Mehraufwand Bauleitung).

 


Mit der Berichtigung der Grenze zum Anwesen der Familie Schmidt in der Neustädter Straße, Fl.-Nr. 894/2 zu Fl.-Nr. 918/5, wird die Firma Gerhäuser zum ermittelten Angebotspreis in Höhe von 9.090,17 € beauftragt. Der hierfür erforderliche Betrag ist aus dem Haushalt zur Verfügung zu stellen.