TOP Ö 8: Gestattung der Firma neo-plastic, Neumühle 14 auf Verlegung eines privaten Stromkabels auf dem Grundstück Flur-Nr. 237 der Gemarkung Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Die Firma neo-plastic Dr. Doetsch GmbH, Diespeck, Neumühle 14 möchte die gemeindliche Straße an der Neumühle, Flur Nr. 237 der Gemarkung Diespeck zum Anschluß des Neubaus der Spritzerei mit Stromkabeln zweimal queren.

Die Firma ist bisher ab der Trafostation über eine private Stromleitung angeschlossen.

 

Für private Stromleitungen auf öffentlichem Gemeindegrund ist ein entsprechender Gestattungsvertrag noch auszuarbeiten. Dieser wird bei grundsätzlicher Zustimmung durch den Gemeinderat noch entsprechend vorbereitet.

Grundsätzlich wäre hier auch eine Gestattungsgebühr festzulegen.

 

Angesichts der Dimension der Kabelleitungen würden wir auch gerne darauf bestehen, dass die Firma auf ihre Kosten sich „ausnahmsweise“ die bestehende und die erweiterte Trasse in die Pläne der MDN und der N-Ergie aufnehmen lässt, damit bei Aufgrabungsanfragen dies in den allgemeinen Trassenplänen des Energieversorgers hinterlegt ist.

 

Für die bisherige Leitung, wohl aus den 60iger oder 70iger Jahren des vorigen Jahrhunderts liegen bei der Gemeinde Diespeck keine Unterlagen vor.

 

Die genaue Trassenführung quert vom Trafo abgehend die Gemeindestraße in östlicher Richtung und verläuft dann weiter auf dem Privatgrundstück der Firma (rechte Straßenseite, ehemaliger Bahndamm der Aischtalbahn) ehe eine erneute Querung der Gemeindestraße nach Norden erfolgt. Der bisher bestehende Anschluss erfolgt über den Platz der zu den Anwesen auf der linken Straßenseite führt.   

 


Der Gemeinderat Diespeck gestattet der neo-plastic Dr. Doetsch GmbH, Diespeck, Neumühle 14 die zweimalige Querung der Gemeindestraße Neumühle mittels Durchschießen, Flur-Nr. 237 der Gemarkung Diespeck zur Verlegung einer neuen privaten Stromleitung. Auf den beiliegenden Lageplan wird verwiesen. Die Gestattung kommt erst wirksam zustande wenn seitens der Firma ein entsprechender Gestattungsvertrag mit der Gemeinde Diespeck unterzeichnet worden ist. Ferner besteht die Gemeinde darauf, dass die Firma die bestehende und die neue Kabeltrasse auf ihre Kosten ausnahmsweise in die Pläne des Energieversorgers (N-Ergie, MDN) aufnehmen lässt.

Angesichts der Tatsache, dass der Energieversorger bei öffentlichem gemeindlichen Grund eine jährliche Konzessionsabgabe leistet wird in diesem Falle eine einmalige Gestattungsgebühr für eine Laufzeit von 20 Jahren in Höhe von  1000,-- € festgesetzt, die eine jährliche Gebühr ersetzt..