TOP Ö 13: Mietvertrag Schützenhaus Stübach ab 2017 - Zustimmung des Gemeinderates

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Nach Recherchen der Verwaltung liegt bisher für die Räume der Schützen des Dorfvereins Stübach im Feuerwehrhaus in Stübach kein Mietvertrag vor.

Vermutlich erfolgte in den 80-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts nur ein mündlicher Vertrag oder Gemeinderatsbeschluss mit dem Schützenverein 1962 Stübach e.V.

Da der szt. Schützenverein im Dorfverein als „Abteilung Schützen“ aufgegangen ist, ist nunmehr Vertragspartner der Dorfverein Stübach e.V.

Aus verschiedensten Gründen ist die weitere Nutzung der Räumlichkeiten im Feuerwehrhaus Stübach zu regeln.

In der Anlage zur Tischvorlage findet sich ein Entwurf des Mietvertrages der ab 01.07.2017 auf unbestimmte Zeit mit der Gemeinde Diespeck als Eigentümerin des Gebäudes abgeschlossen werden soll.

Insofern wird auf den beiliegenden Mietvertrag und den darin niedergelegten Bestimmungen  verwiesen.

Nach Ersetzung des Wortes „Luftgewehrschiessanlage“ durch das Wort „Luftdruckschiessanlage“ in § 2 Absatz 1 wird der Mietvertrag einstimmig angenommen. 

 


Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Mietvertrag für die in § 1 genannten Räumlichkeiten im Feuerwehrhaus in Stübach mit dem Dorfverein Stübach e.V. vertreten durch die 1. Vorsitzende Claudia Ott zu. Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.2017 und ist unbefristet.