TOP Ö 7: Bauantrag - Erweiterung betrieblicher Lagergebäude durch Anbauten, Fl.-Nr."n: 50 + 52 Gemarkung Diespeck, Fischer GmbH, Birkenhof 15, 91456 Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Anwesend: 16

Bauherr: Fischer GmbH, vertr. d. Geschäftsführer Herrn Hans-Friedrich Fischer, Birkenhof 15, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Erweiterung betrieblicher Lagergebäude durch Anbauten auf den Grundstücken mit den Flurnummern 50 und 52 der Gemarkung Diespeck

 

Planfertiger: Björn Lehnert, Büro für Architektur und Bautechnik, Sandstr. 24, 91456 Diespeck

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Das Vorhaben bedarf Abweichungen von Art. 6 BayBO (Abstandsflächen) und Art. 28 BayBO (Brandwände). Die Anträge liegen dem Bauantrag bei.

 

Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme der Gemeinde, es handelt sich um den früheren Bahndamm auf dem die Gemeinde Diespeck ohnehin keine Hochbauten errichten kann, liegt dem Bauantrag bei.

In der kurzen Aussprache im Gemeinderat wird die Frage aufgeworfen, was mit dem Dachüberstand des Gebäudes im Falle von Kanalbaumaßnahmen oder einem Ausbau des einstigen Bahndammes als Weg ist. Hier verständigte man sich auf die Formulierung im Beschluss zur Stellungnahme.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag der Fischer GmbH, vertr. d. Geschäftsführer Herrn Hans-Friedrich Fischer, Birkenhof 15, 91456 Diespeck, zur Erweiterung betrieblicher Lagergebäude durch Anbauten auf den Grundstücken Flurnummern 50 und 52 der Gemarkung Diespeck, sowie den erforderlichen Abweichungen, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

 

Der Überstand auf dem Grundstück Flur-Nr. 918/26 der Gemarkung Diespeck (östlicher Bereich alter Bahndamm) wird solange seitens der Gemeinde geduldet wie kein eigener tiefbaulicher Bedarf besteht.