Sitzung: 24.05.2018 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Mit Beschluss Nr. 24/2018 hat der Gemeinderat am 22.02.2018 festgelegt, dass die Bestattungsgebühren für die Grab- / Urnengrabherstellung oder Leichenausgrabungen und Umbettungen künftig an den von den Angehörigen beauftragten Bestatter, der diese hoheitlichen Tätigkeiten ausführt direkt zu entrichten sind.
Insofern erhält der § 1, Gebührenarten und der § 4 Bestattungsgebühren die darauf in der Änderungssatzung abgestellte neue Satzungsregelung.
Der Gemeinderat beschließt die nun folgende 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung für das gemeindliche Bestattungswesen in Diespeck vom 02.12.2013
§ 1
Der § 4 Bestattungsgebühren
wird wie folgt geändert:
Die Absätze 1 und 4 werden gestrichen.
Der bisherige Absatz 2 wird neuer Absatz 1 und der
bisherige Absatz 5 wird neuer Absatz 2.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt
zum 01. 07.2018 in Kraft.
Gemeinde Diespeck
Diespeck,
(Dr. Christian von Dobschütz)
Bürgermeister