TOP Ö 6: Bauantrag - Anbau an bestehendes Wohnhaus, Fl.-Nr.: 718 9 Gemarkung Diespeck, Erwin Scherer, Hochstr. 2, 91456 Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 7, Anwesend: 16

Bauherr: Erwin Scherer, Hochstr. 2, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Flurnummer 718/9 der Gemarkung Diespeck (Hochstr. 2, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Horst Schrödl, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Diespeck Süd“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Baugrenzen und die Festsetzung „E + DG“.

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Hinblick auf die Baugrenzen und Dachneigung bzw. – form.

 

Im Eingabeplan sind drei Stellplätze eingezeichnet.

 

Auf die Sachverhaltsdarstellung (Einschränkung des Lichteinfalles, Schattenwurf, Höhe und Dachform sowie Überschreitung der Baulinien), aus der Sicht des Nachbarn, Dieter Rammig, Diespeck, Hochstr. 2 (er hat den Bauantrag auch nicht unterschrieben) im Bürgergespräch zu dieser Sitzung, wird verwiesen.

 

Der Gemeinderat Diespeck hat den Bauantrag in der Sitzung vom 25.01.2018 zurückgestellt. Bürgermeister Dr. von Dobschütz sowie die Fraktionsvorsitzenden haben am 15.02. ein Vermittlungsgespräch zwischen Familie Scherer und Familie Rammig bezüglich der Höhen und der Dachform anberaumt.

 

Das Gespräch und der damit verbundene Vermittlungsversuch blieben vor Ort erfolglos. Familie Scherer bekam seinerzeit mit auf den Weg zu überlegen, ob mögliche Plananpassungen denkbar wären. Eine Anpassung ist jedoch nicht erfolgt.

 

In einem Gespräch mit dem Landratsamt über besagten Fall wurde deutlich, dass formell die Zustimmungsfiktion in der Zwischenzeit eingetreten ist. (§ 36 Abs. 2 BauGB) Die Kompromisssuche vor Ort hatte demnach in dem Verfahren keine aufschiebende Wirkung. Dennoch sollte ein Beschluss des Gemeinderates gefasst werden, um die Position der Räte zu dem Vorhaben zum Ausdruck zu bringen.

 

Wie das Landratsamt in einer ersten unverbindlichen Einschätzung zum Besten gab, ist eine Ablehnung des Ansinnens der Familie Scherer aufgrund unzähliger Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 nur schwer vermittelbar.

 

Wenngleich: Es wurde positiv gewertet, dass ein Vermittlungsversuch stattgefunden hat.

 

 

  

 

Bürgermeister Dr. von Dobschütz stellt nochmals heraus, dass man vermitteln und beiden Parteien helfen wollte. Aus Sicht der am Gespräche beteiligten Akteure (15.02.2018) lag der Ball bei den Parteien zur Auslotung einer Einigung. Dass in der Zwischenzeit nichts passiert sei, sei bedauerlich.

Die Erkenntnis muss also sein: „Im Zweifelsfall ablehnen, gepaart mit dem Signal auf weiterhin vorhandene Einigungsbereitschaft“.

Herr Georg Grimm findet, dass die Sache dumm gelaufen ist, eigentlich hatte man einen neuen Planentwurf erwartet, der die Frage der Gebäudehöhe und der Balkongröße etwas abschwächen sollte, um so „nachbarschaftlichen Problemen“ aus dem Wege zu gehen. Herr Dr. Gunnar Klaffenbach sieht dies ähnlich und bittet künftig bei Abweichungen von Bebauungsplänen unbedingt darauf zu achten, ob die Nachbarn mit dem jeweiligen Bauvorhaben einverstanden sind, da dies für ihn ein wichtiges Kriterium sei, einer Befreiung von Bebauungsplänen zuzustimmen oder nicht. Herr Markus Helmreich bedauert ebenfalls wie die Sache gelaufen ist, anderseits sollte man aber auch sehen, dass eine junge Familie hier bauen möchte. Herr Horst Schrödl verweist auf zwei Fälle an anderer Stelle, wo auch einer Höhenabweichung durch den Gemeinderat zugestimmt wurde. Ansonsten würde alles eingehalten und der Balkon etwas zurückgenommen.  


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn Erwin Scherer, Hochstr. 2, 91456 Diespeck, zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Flurnummer 718/9 der Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt dem Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2 „Diespeck Süd“ im Hinblick auf die Baugrenze und die Festsetzung „E + DG“ zu.

 

 

Anmerkung der Verwaltung zum Protokoll:

 

Herr Ramming hat sich am Folgetag der Sitzung über die Beteiligung von Herrn Horst Schrödl beschwert.

Im Nachgang musste, nach Prüfung der Verwaltung und in Absprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, die persönliche Beteiligung von Herrn Horst Schrödl gem. Art. 49 der Gemeindeordnung für den Freistaat (GO) tatsächlich festgestellt werden, da er als Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG mit Aussicht auf Realisierung des Bauauftrages, abgestimmt hat, (was zunächst aus der Sachverhaltsdarstellung natürlich auch nicht zweifelsfrei erkennbar war).

Gem. Art. 49 Abs. 4 GO und nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag hat die Mitwirkung von Herrn Horst Schrödl die Ungültigkeit des Beschlusses jedoch nicht zur Folge, da sie für das Abstimmungsergebnis nicht entscheidend war. Das Ergebnis lautete bekanntlich mit der Stimme von Herrn Horst Schrödl 9 Ja-Stimmen und  7 Neinstimmen. Ohne seine Stimme hätte das Ergebnis 8 Ja-Stimmen und 7 Neinstimmen gelautet, was ebenfalls zum positiven Abstimmungsergebnis geführt hätte.

Mit Blick auf den Redebeitrag von Herrn Horst Schrödl zu diesem Tagesordnungspunkt sei auf den Kommentar „Kommunalgesetze Bauer/Böhle/Masson/Samper“ zu Art. 49 Abs. 4 GO verwiesen.