TOP Ö 4.1: Ein kommunales Denkmalkonzept mit Schwerpunkt "Schäfer-Areal"? - 1. Lesung

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

1.Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege sehr positiv auf unser loses Ansinnen reagiert hat, das Schäfer-Areal einer eingehenden Untersuchung unterziehen zu wollen. Damit ist aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege jedoch eine historische Ortsanalyse mit vertiefter Entwicklungsplanung anzustoßen. Nur das würde Sinn machen. Die historische Ortsanalyse würde also für ganz Diespeck erfolgen, um die siedlungsstrukturellen Zusammenhänge und die städtebauliche Entwicklung von der Entstehung des Ortes (wohl in dieser Ecke) bis zu den wichtigsten heute noch erlebbaren Grundzügen nachzuzeichnen. Auch weil sich die Bedeutung der Siedlungskerne nur im Kontext erschließt und eine komprimierte Dokumentation auch etwas zum lokalen Bewusstsein beitragen kann.

 

Der eigentliche detaillierte Planungsteil des kommunalen Denkmalschutzkonzeptes würde sich dann auf das Schäfer-Areal beziehen und, ausgehend von den vorhandenen Denkmälern und erhaltenswerten Strukturen, gemeinsam mit Eigentümern und der Kommune Ideen für die Quartiersentwicklung liefern. Dies wiederum wäre dann ein gewichtiger Beitrag zur Umgestaltung der Bamberger Straße. Das Schäfer-Areal könnte also somit Ausgangspunkt einer Ideenentwicklung sein, wohin wir diesen wichtigen Straßenzug entwickeln wollen. Und etwas Ortsgeschichte würde auch noch hinzukommen. Das Konzept, das so erstellt werden würde, wäre dann Grundlage für die Städtebauförderung. Ohnehin ist das Kommunalen Denkmalkonzeptes (KDK) eng mit der Städtebauförderung verzahnt. Regelmäßig arbeiten beide Behörden eng zusammen.

 

Für die Aufstellung des Gesamtkonzepts sind ca. 8 Monate realistisch.

 

Das wichtigste ist herauszustellen, dass ein KDK eine sehr zielorientierte Planung ist, die vor allem darauf hinarbeitet, mit den Betroffenen und Interessierten gemeinsame Ideen zu entwickeln und auch umzusetzen. Die Förderung des Konzeptes durch das BLfD liegt in der Regel bei 60%, in manchen Fällen auch höher. Der Anteil der Kommune kann durch die Städtebauförderung außerdem nochmals weiter verringert werden. Hiervon gehen wir aktuell aus. Die Gesamtkosten sind momentan noch nicht final zu beziffern. Das müsste eine Ausschreibung zeigen. Mit Fördermitteln aktuell gehen wir jedoch davon aus, dass der gemeindliche Anteil nicht höher als 10.000,00 Euro liegen dürfte. Für die Bedeutung dieses Areals und den damit verbundenen/erhofften Impuls erscheint dies vertretbar. Die so gewonnenen Erkenntnisse sind ohnehin wichtig und bedeutsam für die Entwicklung der Bamberger Straße. Dies sei nochmals betont und wiederholt.

 

Wesentliche Infos zu einem möglichen kommunalen Denkmalschutzkonzept:

Städte und Gemeinden gehören zu den wichtigsten Partnern der Denkmalpflege. Gerade die Gemeinden im strukturschwachen Raum haben oft nicht die finanziellen Mittel, Konzepte und konkrete Maßnahmen zu entwickeln, die mittel- und langfristig die Identität ihres Ortes bewahren helfen können. Diese Identität begründet sich wiederum großenteils durch die Denkmalwerte (Einzeldenkmäler und Ensembles) sowie die historischen Strukturen des Ortes.

 

Für die Kommunen, die die Bewahrung ihrer Identität – ihrer „historischen DNS“ sozusagen – als wichtige Aufgabe erkannt haben, bietet das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ein neues Instrument auf freiwilliger Basis an. Dies ist das auf verschiedenen Ebenen förderfähige „Kommunale Denkmalkonzept (KDK)“. Es will den Gemeinden ermöglichen, Denkmalschutz und Denkmalpflege systematisch, möglichst selbstständig und zielorientiert anzugehen. Es ist eine auf ca. 10-15 Jahren angelegte „Roadmap Denkmalpflege“, die im Idealfall aus drei Modulen besteht.

 

Was kann das KDK leisten?

 

         Gemeinsam den Ort weiterbauen – Einzelinteressen in ein größeres Ganzes einbinden

         Informationen und fachliche Einschätzungen geben

         Diskutieren und Bewusstsein schaffen

 

Wo liegt der Unterschied zum Denkmalschutz an Einzelobjekten und Ensembles?

 

         Freiwillig und integrativ

         Bezieht erhaltenswerte Gebäude, Strukturen und Räume mit ein, die nicht                                                   

            unter das Denkmalschutzgesetz fallen

         Bietet in Zusammenarbeit mit der Städtebauförderung Anreize für den Erhalt und die 

            Entwicklung dieser erhaltenswerten Gebäude, Strukturen und Räumen (Ideen, Beratung,

            Diskussions- und Präsentationsforen, Förderkulissen)

 

Weitere Informationen gibt’s auch Online unter

http://www.blfd.bayern.de/denkmalerfassung/publikationswesen/publikationen/00057/

 

Herr Georg Grimm teilt mit, dass dies in jedem Fall sinnvoll wäre und dies SPD-Fraktion dieses Vorgehen unterstützen wird.

 

Herr Carolus Schenke berichtet, dass die BF-Fraktion ebenfalls diesen Schritt unterstützen wird.


Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag zur Erstellung eines kommunalen Denkmalkonzeptes mit dem Schwerpunkt „Schäfer-Areal“ zu.