TOP Ö 8.2: Bauantrag - Teilabbruch eines Wohnhauses mit Neuerstellung eines Anbaues, Fl.-Nr.: 814/4 Gemarkung Diespeck (Graslitzer Str. 1), Markus Wurm und Susanne Popp, Bodenfeldstr. 6, 91456 Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

1.Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass nachstehend genannter Bauantrag eingereicht wurde.

 

Bauherren: Markus Wurm und Susanne Popp, Bodenfeldstr. 6, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Teilabbruch eines Wohnhauses mit Neuerstellung eines Anbaues auf dem Grundstück mit der Flurnummer 814/4 der Gemarkung Diespeck

 

Planfertiger: Günther Sühner, Gewerbestr. 3, 91489 Wilhelmsdorf

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Diespeck süd“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans im Hinblick auf die Baugrenze und die Festsetzung „E + DG“.

 

 

 

Die Bauherren beantragen die für das Vorhaben erforderlichen Befreiungen.

 

Der Bauantrag wurde, aufgrund fehlender Nachbarunterschriften und fehlender Angaben zu den Stellplätzen, in der Sitzung vom 24.05.2018 zurückgestellt.

 

Der Bauantrag liegt nun mit den Nachbarunterschriften und Planzeichnung mit Stellplätzen vor.

 

1.Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz gibt die hierzu eingereichten Baupläne in den Umlauf.


Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn und Frau Markus Wurm und Susanne Popp, Bodenfeldstr. 6, 91456 Diespeck, zum Teilabbruch eines Wohnhauses mit Neuerstellung eines Anbaues auf dem Grundstück mit der Flurnummer 814/4 der Gemarkung Diespeck, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt dem Antrag auf die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2 „Diespeck süd“ zu.