TOP Ö 8.4: Bauantrag - Neubau einer Werkstatt mit Lagerhalle, Fl.-Nr.: 918/23 und 960/10 je der Gemarkung Diespeck, Stefan Bayer, Obere Markgrafenstr. 14, 91413 Neustadt a.d.Aisch

Beschluss: Zurückgestellt

1.Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass nachstehend genannter Bauantrag eingereicht wurde.

 

Bauherr: Stefan Bayer, Obere Markgrafenstr. 14, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Vorhaben: Neubau einer Werkstatt mit Lagerhalle auf dem Grundstück mit der Flurnummer 918/23 und 960/10 je der Gemarkung Diespeck

 

Planfertiger: Gillig + Keller GmbH, Dipl. Ing. Andreas Keller, Am Brünnlein 1, 97215 Uffenheim

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan. (§ 34 BauGB)

 

Der Bauantrag enthält zwei Anträge auf Abweichung von der BayBO. (von Art. 25 Abs. 1 Nr. 3 BayBO, Brandverhalten und von Art. 6 Abs. 3 BayBO, Abstandsflächen) Die Prüfung der Anträge auf Abweichung erfolgt im Landratsamt.

 

Da die Gemeinde Diespeck bereits einen Plan zur Umgestaltung/Sanierung des Dammweges vorliegen hat, hat Bürgermeister Dr. von Dobschütz zu einem Gedankenaustausch mit der Firma Franken Brunnen geladen. Die Gemeinde hat bekanntlich ein Interesse daran, einen aufgewerteten und mit Parkflächen versehenen Straßenzug zu schaffen.

 

Am 12.06.2018 fand eine Besprechung mit Herrn Stefan Beyer, Herrn Rühl, Herrn Ernst, Herrn Selig, Herrn Distler, Herrn Dr. von Dobschütz und Herrn Steigemann statt:

 

  • Entwässerung nicht über den Kanal im Dammweg, sondern über das Grundstück Flurnummer 960/10 Gemarkung Diespeck, in den Kanal in der Bahnhofstraße. Herr Ernst (GBI) prüft gegenwärtig die Entwässerung (Anschluss).

 

  • Mögliche Zufahrten werden von Herrn Rühl überdacht. Dieser Sachverhaltsdarstellung beigefügt sind die Überlegungen von Herrn Rühl (Zufahrten).

 

  • Die Erschließung wird per Erschließungsvertrag geregelt.

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz gibt den hierzu eingereichten Bauplan in den Umlauf und verliest die hierzu eingereichte Stellungnahme von Herrn Klaus Scheuber, der zugleich die vorgelegten Pläne modifiziert hat.

 

  1. Es wird (modifizierte Planung) eine Zufahrt für Sprinter und kleinere LKWs geben, die Schleppkurven sind dargestellt. Sie sind relativ breit und gehen in beide Richtungen, falls auch mal rückwärts in die Halle gefahren werden muss.
  2. Für PKW wird es eine weitere Zufahrt im Süden der Halle geben. Diese Schleppkurven sind eher unbedeutend. Die dritte Zufahrt entfällt gemäß Vereinbarung mit Herrn Beyer am 26.06.
  3. Da die Fläche auf dem Grundstück Frankenbrunnen zwischen den Zufahrten zum Parken genutzt werden soll, wird dort keine Flächenabtretung an die Gemeinde stattfinden können. Der für eine Begrünung zur Verfügung stehende Platz reicht daher nun für maximal 3 säulenförmige Bäume direkt am Dammweg. Die ursprünglich dort geplanten 3x2 Stellplätze werden um 1 Stellplatz auf 5 verringert. An der Ecke zum kleinen Parkplatz (direkt nördlich anschließend) könnte eventuell ein größerer Baum gepflanzt werden (bedarf noch der Abstimmung mit dem Bauherrn).
  4. Hingegen wird Frankenbrunnen einen Grundstücksstreifen in einer Breite von ca. 1,50 m ab der Halle (Richtung Süden) abtreten, so dass im weiteren Verlauf des Dammweges Platz für Stellplätze und Begrünung ist.
  5. Da eine Zufahrt zur Halle mit größeren Fahrzeugen über den öffentlichen Parkplatz oder über den Dammweg von Süden her nicht möglich ist, wird Herr Beyer dafür Sorge tragen über das Grundstück Frankenbrunnen eine leistungsfähige Anbindung zu schaffen.

 

Über diese bereits mit Herrn Beyer besprochenen und festgelegten Regelungen hinaus sollte versucht werden, die gewerbliche Halle durch Begrünung und farbliche Gestaltung in das Ortsbild zu integrieren.

 

Hier bietet sich neben einer Nutzung der Fassade mit z. B. PVT – Modulen (Erzeugung von Strom und Wärme in einem einzigen Modul, Fa. 2power), die leider bisher nicht in Betracht gezogen wird, eine helle, feinstrukturierte Fassade an, die mit zunehmender Höhe heller wird und somit weniger auffällt, da sie mit dem Horizont „verschwimmt“.

 

Eine Begrünung der Fassade kann mit unproblematischen Pflanzen z. B. Clematis, Hopfen, Ramblerrosen, an Stahlseilen erfolgen. Es besteht keine Gefahr, dass die Pflanzen selbst die Fassade erklimmen oder überwuchern, wie z. B. selbstklimmender Wein oder Efeu.

 

Eine weitere Begrünung durch Bepflanzung des ca. 2 m hohen Zaunes mit weiteren Rankpflanzen wird die Ostseite der Halle der Halle für einen vorbeilaufenden Passanten weitesgehend verdecken. Die offen sichtbare Südseite wird sicherlich deutlicher wahrgenommen. Dort wäre aber auch Platz für einen dichten Baumriegel, wenn nicht erneuerbare Energien über die Fassade gewonnen werden sollen.

 

Natürlich wird der große Baukörper im Ortsbild sichtbar sein. Da er den bereits bestehenden großen Hallen der Firma Frankenbrunnen zugeordnet ist, wird er aber als Teil dieser Bebauung wahrgenommen werden und nicht den Dammweg dominieren.

 

Hingegen wird der deutlich kleiner alte Bahnhof buchstäblich in den „Schaden gestellt“ und seine bereits geringe Wirkung auf das Umfeld weiter verlieren.

 

Dass die neue Gewerbehalle das Rathaus oder dessen geplanten Erweiterungsbau (noch ist nicht bekannt wann dies sein wird) negativ beeinflussen könnte, erkennt Herr Scheuber nicht, wenn die vorgeschlagenen Begrünungs- und Gestaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Vielmehr wird durch die neue Gewerbehalle ein räumlicher Abschluss des Parkplatzes geschaffen, der sich für den Parkplatzbereich sogar positiv auswirken kann.


Herr Dr. Carolus Schenke berichtet, der Gemeinderat Diespeck hinsichtlich der optischen Gestaltung hier Einfluss nehmen könnte. Es soll auf dem Areal neben dem alten Bahnhof eine riesige weitere Halle/Werkstatt entstehen, die dann ziemlich nah am Altort steht und den Bahnhof noch weiter in den Hintergrund rücken lässt. Aus städtebaulicher Sicht werden hier große Bedenken erhoben. Vielleicht ist es möglich, dass die Halle auch etwas kleiner als geplant gestaltet werden könnte.

 

Ferner ist wohl zu Ohren gekommen, dass die Halle bevorzugt für private Zwecke genutzt werden soll.

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz erläutert, dass man das Bauvorhaben nicht so einfach ablehnen könnte, da es sich laut Flächennutzungsplan an dieser Stelle um Mischgebiet handelt. Ferner sollte man bedenken, dass die Gemeinde einen Grundstücksstreifen in einer Breite von ca. 1,50 m benötigt. Diesen Streifen wird man bei Ablehnung des Bauvorhabens natürlich nicht bekommen.

 

Her Roland Schmidt erläutert, dass die alten Bauernhöfe im hinteren Bereich der Neustädter Straße immer weiter verfallen, was wiederrum zur Folge hat, dass hier mit großer Wahrscheinlichkeit neuer Wohnraum bis hin zum Dammweg geschaffen wird.

 

Ferner fragt Herr Roland Schmidt an, ob es gegebenenfalls eine Vereinbarung von damals gibt, wo das Grundstück an die Firma Frankenbrunnen überging.

 

Herr Georg Grimm regt an, dass das Areal der Firma Frankenbrunnen auch an anderer Stelle für eine neue Halle/Werkstatt Platz bieten wurde und daher es sicherlich eine Alternative geben würde für die Firma Frankenbrunnen.

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz schlägt abschließend vor, nochmals das Gespräch mit Herrn Beyer sowie mit den beteiligten Behörden zu suchen und über die in der heutigen Sitzung angesprochen Punkte zu sprechen.

 

Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem zu.