TOP Ö 4.4: Sanierung der Sudetenstraße - Abwägung der Angebotseingänge und ggf. Vergabe

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

1.Bürgermeiser Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass die Sanierung der Sudetenstraße auftragsgemäß ausgeschrieben wurde. Am 19.06. um 11 Uhr endete die Angebotsfrist. Ein Angebot ist dabei bei der Verwaltung eingegangen. Dieses wurde nun durch das Büro GBI geprüft. Die Prüfung des vorliegenden Angebotes hat folgendes ergeben.

 

Rechnerische und formale Prüfung der Angebote

Die Nachrechnung, sowie die Erstellung des Preisspiegels erfolgte mittels elektronischer Datenverarbeitung. Die Wertsumme des Angebotes wurde ermittelt mit:

 

Fa. Johann Potsch, Burgbernheim| Angebotssumme brutto: 832.706,88 Euro

 

Wertung der Angebote

a)    Die Firma J. Potsch ist präqualifiziert und würde mit Ausnahme der Straßenbauarbeiten die ausgeschriebenen Leistungen im eigenen Betrieb ausführen (Prüfung der Eignung).

 

b)    Die Kostenschätzung vom März 2018 für die vorgesehenen Arbeiten beträgt rund 529.000,00 Euro brutto.

 

Durch einige Anpassungen (Vorgabe des Stadtplaners bei Wahl des Pflasterbelags, zusätzliche Leistungen bei Wiederherstellung der Oberflächen, Änderungen aufgrund der Ergebnisse der Baugrunduntersuchung) der Vergabeunterlagen wurden noch Änderungen am Leistungsumfang vorgenommen. Dadurch ergibt sich eine Kostensteigerung von ca. 71.500,00 Euro.

 

Somit liegt der Angebotspreis von der Fa. Johann Potsch rund 38 % über den veranschlagten Kosten (verpreistes LV) und rund 57 % über der Kostenschätzung vom März 2018.

 

Die Hohe Differenz zwischen den erwarteten Kosten und dem Angebotspreis der Fa. Potsch ist aus Sich der GBI einzig durch die stark überhöhte Preisgestaltung zu begründen.

 

Diese resultiert aus einer momentan kurz- bis mittelfristig sehr guten Auslastung der auf diese Art von Leistungen ausgelegten Betriebe. Dies zeigt sich auch in der geringen Resonanz auf die Angebotsaufforderung hin.

 

Vergabevorschlag

Es wird vorgeschlagen, die Ausschreibung auf Grundlage des § 17 (1) 3. (VOB) aufzuheben und erneut öffentlich auszuschreiben. Eine Ausschreibung im späteren Herbst diesen Jahres mit einem vertraglichen Ausführungszeitraum ab Frühjahr 2019 sollte nach Einschätzung von GBI nach ein preislich annehmbares Ergebnis und eine deutlich höhere Beteiligung beim potentiellen Bieterkreis einbringen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck beschließt aufgrund der voranstehenden Wertung des vorliegenden Angebotes die Ausschreibung auf Grundlage des § 17 (1) 3. (VOB) aufzuheben und erneut öffentlich auszuschreiben und stimmt einer Ausschreibung im späteren Herbst diesen Jahres mit einem vertraglichen Ausführungszeitraum ab Frühjahr 2019 zu.