TOP Ö 4.3: Planerische Leistungen für die Überplanung der Bamberger Straße

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seit dem 1. 1. 1999 in seinem 4. Abschnitt das öffentliche Auftragswesen1) regelt. Die in § 98 GWB bezeichneten öffentlichen Auftraggeber haben bei der Vergabe eines Auftrags nach Maßgabe der Vergabeverordnung (VgV) die Vorschriften der Verdingungsordnungen anzuwenden.

 

Der Schwellenwert für die Vergabe von Architektenleistungen beträgt für Planungsleistungen derzeit 221.000 Euro netto. Die Erfahrungen aus der Sanierung der Neustädter Straße haben gezeigt, dass dieser Wert bei der Sanierung der Bamberger Straße überschritten werden dürften. Nachdem die Einhaltung der VgV immer stärker in den Fokus der Kommunalaufsichten rückt und das Risiko einer Förderschädlichkeit bei diesem Vorhaben sehr hoch ist, empfiehlt die Verwaltung die Durchführung eines VgV-konformen Verfahrens. Der Bayerische Gemeindetag wurde hierzu konsultiert. Er teilt diese Einschätzung.

 

Hierzu ist es deshalb erforderlich, ein Büro zu beauftragen, dass die Gemeinde bei der Ausschreibung unterstützt. Drei geeignete Büros aus Nürnberg und eines aus Würzburg wurden uns empfohlen, mit entsprechenden Referenzen. Es ist zwar schon mehr als bedenklich, dass mittlerweile „ein Büro gebraucht wird, um ein Büro rechtskonform zu beauftragen“; aber um auf Nummer sicher zu gehen, ist dieser Weg letztlich unumgänglich. Alternativwege mit Unterteilung in Abschnitte und nur bestimmte Leistungsphasen bergen förderschädliche Gefahren, dies wurde in allen geführten Gesprächen deutlich. Kein befragter Experte konnte ausschließen, dass es zu Folgeproblemen kommt.

 

Die Fraktionen sind sich einig hier auf Nummer sicher zu gehen und daher der Beauftragung eines Büros zuzustimmen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck beschließt die Beauftragung eines Planungsbüros zur vergaberechts-konformen Ermittlung eines Stadtplaners und Architekten für die Umgestaltung der Bamberger Straße. Die Verwaltung sichtet die vier genannten und empfohlenen Büros und stellt Nachfragen zu den Büros an. Der Gemeinderat Diespeck ermächtigt die Verwaltung und den Bürgermeister sodann das für die Bedürfnisse der Gemeinde Diespeck am geeignetsten erscheinende Büro zu beauftragen.