TOP Ö 3: Änderung des Bebauungsplanes "Am Dettendorfer Weg 1" sowie ggf. weiterer Bebauungspläne der Gemeinde Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

1.Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass in der vorhergehenden Bauausschusssitzung darüber diskutiert wurde, ob die Bebauungspläne „Am Dettendorfer Weg 1“ und „Wohngebiet am Käswasen“ hinsichtlich bestimmter Festsetzungen, u.a. die Nebengebäude betreffend, geändert werden sollen.

 

Den endgültigen Beschluss darüber, ob und in welchem Umfang Änderungen an Bebauungsplänen erfolgen sollen, muss nun der Gemeinderat treffen.

 

Zum formalen Procedere:

 

  • Mit dem heutigen Beschluss geht es zunächst um das grundsätzliche „Ob“ und um den maßgeblichen Umfang, also welche Festsetzungen geändert werden sollen. Sollten hier Änderungen beschlossen werden, dann muss im einfachsten Fall die Verwaltung oder in komplizierteren Fällen ein Planer zur Erstellung eines Änderungsentwurfes beauftragt werden.

 

  • In einer der kommenden Sitzungen wird die Änderung dem Rat nochmals zum Beschluss vorgelegt. Nach Vorlage dieses Änderungsentwurfes erfolgt sodann die Billigung desselben durch den Gemeinderat. Rein formell muss in dieser Sitzung zudem noch ein vorgeschalteter Änderungsbeschluss analog zum Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

 

  • Schließlich erfolgt das übliche Bekanntmachungs-, Auslegungs- und Anhörungsverfahren mit „einer Runde“, dass letztendlich im Satzungsbeschluss mündet.

Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck beschließt die nachstehende Änderungen der Bebauungspläne Nr. 24 („Am Dettendorfer Weg 1) und Nr. 26 („Wohngebiet am Käswasen“) folgt damit den beiden Empfehlungsbeschlüssen des Bauausschusses.

 

Bebauungsplan Nr. 24 („Am Dettendorfer Weg 1):

 

Festsetzung 1.7 – Nebenanlagen

An der Festsetzung 1.7 – Nebenanlagen soll keine Änderung vorgenommen werden.

 

Festsetzung 2.3 – Dachfenster, Solar- und Photovoltaikelemente

An der Festsetzung 2.3 – Dachfenster, Solar- und Photovoltaikelemente vorgenommen werden.

 

Festsetzung 3.3 – Einfriedungen, Mauern und Geländegestaltung

Die Festsetzung 3.3 – Einfriedungen, Mauern und Geländegestaltung soll wie folgt geändert werden:

  • Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen à Einfriedungen zum öffentlichen Straßenzuges Aischtalblick

 

  • Einfriedungen entlang der B-Plangrenzen bzw. angrenzend öffentlichen Grünflächen

Es gelten die Festsetzungen wie vor, jedoch sind Mauern/Sockel wegen der Barrierewirkdung für Kleinlebewesen grundsätzlich unzulässig. Flechtschutzzäune sind unzulässig. Grüne Maschendrahtzäune sind nur mit Hinterbepflanzung zulässig.

 

  • Geländegestaltung und Einfriedungen zwischen den Baugrundstücken

Diese Regelung soll entsprechend in Zusammenarbeit mit einem Fachplaner entsprechend den örtlichen Gegebenheiten labialisiert werden.

 

Bebauungsplans Nr. 26 (Am Dettendorfer Weg 1):

 

Festsetzung 1.6 – Nebenanlagen

Die Festsetzung 1. 6 – Nebenanlagen soll hier entfallen bzw. soll so formuliert werden, dass die Regelungen der Bayerischen Bauordnung gelten.

 

Festsetzung 2.3 – Dachfenster, Solar- und Photovoltaikelemente

An der Festsetzung 2.3 – Dachfenster, Solar- und Photovoltaikelemente vorgenommen werden.

 

Festsetzung 3.1 – Gestaltung nicht überbauter Grundstücksflächen:

Der sogenannte Lebensbau – laut. Thuja soll entlang von Grundstücksgrenzen zugelassen werden.

 

Festsetzung 3.3 – Einfriedungen, Mauern und Geländegestaltung:

An der Festsetzung 3.3 – Nebenanlagen soll keine Änderung vorgenommen werden.

 

In den Fällen, wo bereits auf Gemeindegrund an geböscht wurde, werden die Grundstückseigentümer verpflichtet die Böschung mit dem vorgegebenen Samen anzusäen und diese Böschung entsprechend zu pflegen.

 

Festsetzung 3.6.2 Pflanzqualität/ Pflanzgrößen

Diese Festsetzung soll hinsichtlich der Verwendung von Hochstämmen durch einen Landschaftsarchitekten überprüft werden. Aus Sicht des Bauausschusses sind eher keine Hochstämme erwünscht.