Sitzung: 26.07.2018 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17
Bauherr: Stefan
Bayer, Obere Markgrafenstr. 14, 91413 Neustadt a. d. Aisch
Vorhaben: Neubau einer Fahrzeughalle mit Werkstatt
auf dem Grundstück mit der Flurnummer 918/23 und 960/10 je der Gemarkung
Diespeck
Verwendungszweck/Betriebsart:
Die Halle dient der
Lagerung und Aufbewahrung historischer Automobile (sog. Oldtimersammlung) und
die angeschlossene kleine Werkstatt ausschließlich zu deren Wartung und
Reparatur mit der üblichen Werkstattausrüstung incl. Hebebühne und
Luftkompressor.
Planfertiger:
Gillig + Keller GmbH, Dipl. Ing. Andreas Keller, Am Brünnlein 1, 97215
Uffenheim
Das Vorhaben liegt
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne
rechtskräftigen Bebauungsplan. (§ 34 BauGB)
Der Bauantrag
enthält zwei Anträge auf Abweichung von der BayBO. (von Art. 25 Abs. 1 Nr. 3
BayBO, Brandverhalten und von Art. 6 Abs. 3 BayBO, Abstandsflächen) Die Prüfung
der Anträge auf Abweichung erfolgt im Landratsamt.
Der Bauantrag bzw.
Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung vom 28.06.2018 zurückgestellt.
Die Fiktionsfrist
(§ 36 Abs. 2 BauGB) endet am 04.08.2018.
Am 19.07.2018 fand
ein Gespräch mit Herrn Beyer und allen Beteiligten statt. Hier hatte man sich
auf eine Einfahrt und eine entsprechende Eingrünung verständigt.
Herr Georg Grimm
stellt fest, dass die Hallenhöhe unter 4,50 m liegt. Herr Dr. Carolus Schenke dankt
allen Beteiligten, dass man sich verständigen konnte auch wenn das Ganze nicht
unbedingt optisch schön, aber wohl realistisch nicht anders möglich ist.
Vom Schriftführer
Helmut Reiß wird nochmals der geänderte Zweck des Bauvorhabens und die
Betriebsart, die Bestandteil des Beschlusses sind vorgetragen.
Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn Stefan Beyer, Obere Markgrafenstraße 14, 91413 Neustadt a. d. Aisch, zum Neubau einer Fahrzeughalle mit Werkstatt auf den Grundstücken Fl.-Nr.‘n 918/23 und 960/10 je der Gemarkung Diespeck, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB. Der geänderte Zweck des Bauvorhabens und die Betriebsart, sowie die Ergebnisse des Ortstermins vom 19.07.2018 (siehe Sachverhaltsdarstellung) sind Bestandteil dieses Beschlusses.