TOP Ö 10: Bauantrag - Neubau Fahrzeughalle mit Werkstatt, Fl.-Nr.: 918/23 und 960/10 je der Gemarkung Diespeck, Stefan Bayer, Obere Markgrafenstr. 14, 91413 Neustadt a.d.Aisch

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17

 

Bauherr: Stefan Bayer, Obere Markgrafenstr. 14, 91413 Neustadt a. d. Aisch

 

Vorhaben: Neubau einer Fahrzeughalle mit Werkstatt auf dem Grundstück mit der Flurnummer 918/23 und 960/10 je der Gemarkung Diespeck

Verwendungszweck/Betriebsart:

Die Halle dient der Lagerung und Aufbewahrung historischer Automobile (sog. Oldtimersammlung) und die angeschlossene kleine Werkstatt ausschließlich zu deren Wartung und Reparatur mit der üblichen Werkstattausrüstung incl. Hebebühne und Luftkompressor.

 

Planfertiger: Gillig + Keller GmbH, Dipl. Ing. Andreas Keller, Am Brünnlein 1, 97215 Uffenheim

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan. (§ 34 BauGB)

 

Der Bauantrag enthält zwei Anträge auf Abweichung von der BayBO. (von Art. 25 Abs. 1 Nr. 3 BayBO, Brandverhalten und von Art. 6 Abs. 3 BayBO, Abstandsflächen) Die Prüfung der Anträge auf Abweichung erfolgt im Landratsamt.

 

 

Der Bauantrag bzw. Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung vom 28.06.2018 zurückgestellt.

Die Fiktionsfrist (§ 36 Abs. 2 BauGB) endet am 04.08.2018.

 

Am 19.07.2018 fand ein Gespräch mit Herrn Beyer und allen Beteiligten statt. Hier hatte man sich auf eine Einfahrt und eine entsprechende Eingrünung verständigt.

Herr Georg Grimm stellt fest, dass die Hallenhöhe unter 4,50 m liegt. Herr Dr. Carolus Schenke dankt allen Beteiligten, dass man sich verständigen konnte auch wenn das Ganze nicht unbedingt optisch schön, aber wohl realistisch nicht anders möglich ist.

Vom Schriftführer Helmut Reiß wird nochmals der geänderte Zweck des Bauvorhabens und die Betriebsart, die Bestandteil des Beschlusses sind vorgetragen.  

 

 


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn Stefan Beyer, Obere Markgrafenstraße 14, 91413 Neustadt a. d. Aisch, zum Neubau einer Fahrzeughalle mit Werkstatt auf den Grundstücken Fl.-Nr.‘n 918/23 und 960/10 je der Gemarkung Diespeck, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB. Der geänderte Zweck des Bauvorhabens und die Betriebsart, sowie die Ergebnisse des Ortstermins vom 19.07.2018 (siehe Sachverhaltsdarstellung) sind Bestandteil dieses Beschlusses.