TOP Ö 12: Antrag auf Nutzung gemeindlicher Flächen am Brkenhof durch die Fischer GmbH

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Die Firma Fischer GmbH, Diespeck, Birkenhof 15 hat mit Schreiben vom 23.07.2018 Antrag auf Sondernutzung für betriebliche Zwecke von gemeindlichen Flächen, Flur-Nr. 168/16 der Gemarkung Diespeck, entlang ihrer Betriebsgebäude „Am Birkenhof“ gestellt. Die Flächen wurden in der Vergangenheit bereits genutzt. Eine Verkehrsschau am 23.07.2018 mit der Polizei hat ergeben, dass einer Sondernutzung zugestimmt werden kann, soweit eine „Restfahrbahnbreite von 3,50 Metern eingehalten wird.

Auf den beiliegenden Antrag und den Lageplan in dem auch die Flächen eingezeichnet sind wird verwiesen.

Bei Zustimmung ist festzulegen, ob die Sondernutzung befristet oder unbefristet gestattet wird. In der Regel ist auch eine einmalige jährliche Nutzungsgebühr festzusetzen.

Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz erläutert nochmals den Sachverhalt und berichtet auch über die Verkehrsschau mit der Polizei und Herrn Hammerbacher von der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck. Dem Nachbarn sei es völlig unbenommen auch einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zu stellen, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.

Herr Markus Helmreich und Herr Dr. Gunnar Klaffenbach sehen keine Probleme, wenn eine Mindest-Durchfahrtsbreite und die Flächen wie in der Tischvorlage eingezeichnet eingehalten werden. Frau Carola Grimm ist die Freihaltung der Fahrbahn wichtig und bittet zu prüfen, ob ein dort stehendes Schild versetzt werden muss. Herr Georg Grimm erläutert, dass vom Nachbarn abgestellte Gegenstände wieder entfernt werden, er bittet noch darum zu prüfen ob der Container auf Gemeindegrund steht und wem die Holzpaletten gehören. Herr Björn Lehnert fragt nach, welches Gewerbe der Nachbar denn ausüben würde. Hier entgegnet der Bürgermeister, dass für alle gleiches Recht gilt. In der kurzen Aussprache wird signalisiert, dass die in der Tischvorlage angedachte Vorgehensweise angenommen werden kann aber auf eine Gebühr verzichtet werden sollte.  

 


Der Gemeinderat Diespeck gestattet der Firma Fischer GmbH, Diespeck, Birkenhof 15 die Nutzung der im Lageplan eingezeichneten Flächen entlang ihrer Betriebsgebäude am Birkenhof, Flur-Nr. 168/16 der Gemarkung Diespeck.

Es handelt sich um vier verschiedene Streifen mit einer Gesamtlänge von ca. 42 Metern und einer Breite von ca. 1,50 bis 1,80 Metern. Für die Fahrbahn ist eine Mindestbreite von 3,50 Metern einzuhalten. Dies gilt ferner für kurzzeitig abgestellte Betriebsmittel.

Die Sondernutzung wird jederzeit widerruflich auf fünf Jahre befristet und verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr.

Die Gestattung gilt ferner nur so lange, wie von dort der Betrieb der Firma Fischer GmbH ausgeübt wird.

Eine Sondernutzungsgebühr wird nicht erhoben.