TOP Ö 8: Auswechslung Pumpen im RÜB 1 und Ermächtigungsbeschluss für Instandhaltungsausgaben in der Kläranlage

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Zwei Tauchmotorpumpen im RÜB 1 sind nicht mehr wartbar. Diese stammen aus dem Jahr 1987. Sämtliche Schrauben sind mittlerweile korrodiert. Ein Öffnen ist nicht mehr möglich. Zudem sind die Leitungen porös. Ersatzteile gibt es auch nicht mehr. Ein Austausch ist damit unerlässlich. Die Kosten für unseren Systemhersteller betragen für beide Pumpen zusammen 9.161 € brutto.

 

Außerdem bittet der Bürgermeister um Erhöhung seines Ermächtigungsrahmens auf 15.000 € für unausweichliche Instandhaltungsausgaben an der Kläranlage im Abstimmung mit der GBI. Hintergrund: Oft muss schnell entschieden werden. Eine wirkliche „Mitsprache“ gibt es dabei ohnehin nicht (pragmatisch betrachtet auch nicht für den Bürgermeister). Die Klärwärter stellen einen Mangel fest, besprechen sich ggf. mit der GBI. Sodann wird der Bedarf an den Bürgermeister weitergetragen. Ein „Nein“ gibt es sodann bei den Notwendigkeiten nicht. Die Anlage muss möglichst störungsfrei laufen. Die Ersatzbeschaffung unterliegt dabei keinem „politischen“ Abwägungsprozess. 

 


 

Der Gemeinderat Diespeck stimmt der Anschaffung von zwei Tauchmotorpumpen für das RÜB in Höhe von 9.161 € zu. Der Gemeinderat Diespeck ermächtigt überdies den Bürgermeister, in Abstimmung mit der GBI, künftig unbedingt notwendige Ersatzinvestitionen von Kläranlagentechnik bis zu einem Betrag 15.000 € selbständig durchzuführen. In einem solchem Fall ist der Bürgermeister und die Verwaltung angehalten, in der folgenden Sitzung darüber zu berichten.