TOP Ö 3: Abwägungs- und Satzungsbeschluss; Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB "SO-Lebensmittelmarkt Neustädter Straße" der Gemeinde Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

 

Der Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Diespeck hat in öffentlicher Sitzung am 26.07.2018 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "SO- Lebensmittelmarkt an der Neustädter Straße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Büros PlanProBau, Real Estate GmbH, Waldanger 14, 91257 Pegnitz, des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "SO- Lebensmittelmarkt an der Neustädter Straße" einschließlich Begründung lag in der Fassung vom 26.07.2018 in der Zeit vom 14.09.2018 bis 18.10.2018 in der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck, Rathausplatz 1, 91456 Diespeck während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen.

 

Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in dem als Anlage 1 beigefügten Abwägungsbericht aufgeführt und lag der Sitzungseinladung bei. Stellungnahmen mit wesentlichen Belangen, die die Planung in den Grundzügen berühren können, haben nicht vorgelegen.

 

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung erfolgt nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes.

 

 

 

 


Zunächst war die Abwägung der Stellungnahmen vorzunehmen. Beschluss-Nr. und Abstimmungsergebnis bei den Stellungnahmen 1 - 14.

Abwägungsprotokoll zum Bebauungsplan / 25.10.2018

Bebauungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO-Lebensmittelmarkt an der Neustädter Straße"

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB: 14.09.2018 (Fristende 18.10.2018)

 

 

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB:  14.09.2018 (Fristende 18.10.2018)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Diespeck hat in der Sitzung vom 26.07.2018 den Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Dieser wurde am 06.09.2018 ortsüblich bekannt gegeben..

 

 

 

 

1

Regierung von Mittelfranken 15.09.2018

-       Keine Einwendungen aus landesplanerischer Sicht

Kein Abwägungsbedarf, Beschluss Nr. 131/2018 

Für 17 gegen 0 anwesend 17    

2

Stadt Neustadt an der Aisch 18.10.2018

-       Einwände werden nicht erhoben

Kein Abwägungsbedarf, Beschluss Nr. 132/2018

Für 17 gegen 0 anwesend 17

3

Gemeinde Gerhardshofen

-       Keine Einwände

Kein Abwägungsbedarf, Beschluss Nr. 133/2018

 

 

 

4

Landratsamt Neustadt an der Aisch

18.10.2018

-       Es besteht Einverständnis mit dem Entwurf vom 26.07.2018

Kein Abwägungsbedarf, Beschluss Nr. 134/2018

Für 17 gegen 0 anwesend 17

5

Markt Baudenbach 09.10.2018

-       Keine Äußerung

Kein Abwägungsbedarf, Beschluss Nr. 135/2018

Für 17 gegen 0 anwesend 17

6

Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken 10.10.2018

-       Keine Einwände

 

 

Anmerkungen:

Mit der vorgesehenen Erweiterung eines bestehenden Einzelhandels soll auch zukünftig die Nahversorung vor Ort gesichert werden. Die gesetzliche Aufgabe der IHK besteht in der Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen und nicht allein derer des Einzelhandels. Alle Nutzungen

Kein Abwägungsbedarf

 

 

Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine geringfügige Erweiterung eines bereits bestehenden Einzelhandels, umfangreiche Umgestaltungen der Fassade und des Daches würden Eingriffe in die Statik und Bauausführung des bestehenden Gebäudes nach sich ziehen und sind aus diesen Gesichtspunkten in wirtschaftlicher Hinsicht für dieses Vorhaben nicht, oder nur mit umfangreichen Prüfungen und Kosten umzusetzen.

Anregungen und Hinweise im Rahmen der Bürgerbeteiligung: 0 Stellungnahmen Anregungen und Hinweise im Rahmen der TÖB Beteiligung: 14 Stellungnahmen

 


 

 

 

gehören im Einklang miteinander zu einer nachhaltigen Standortentwicklung. Der verantwortungsvolle Umgang mit den knappen Ressource Fläche sichert den Raum für zukünftigen Entwicklungen. Aus diesen genannten Gründen haben wir zur vorliegenden Planung noch folgende Anmerkungen, die in der Zukunft größere Aufmerksamkeit in der Planung erfahren könnten.

-           Mehrgeschossige Lösungen für Verkaufs- und Parkflächen, wo es möglich wäre, im Sinne einer modernen zukunftsfähigen Bebauung und zur Sicherstellung der Flächen für andere Nutzungen wie Gewerbe und Wohnen.

-           Positive Auswirkungen auf die Flächenversieglung hätte auch eine Dach- und Fassadenbegrünung durch verbindliche Festsetzungen im Bebauungsplan. Aus den Begrünungsmaßnahmen resultiert nicht nur ein vorbeugender Hochwasserschutz, Luftreinhaltungs- und Klimaschutz, sondern auch positivere Wahrnehmung des Siedlungsbildes.

-           Schließlich weisen wir noch auf die positive Effekte auf das Image des Einzelhandels hin, die durch eine modern nachhaltige Gestaltung des Standorts entstehen können. Der Einzelhandel

  Beschluss Nr. 136 / 2018

  Für 17 gegen 0 anwesend 17


 

 

 

könnte durch eine zukunftsfähigere Erscheinung positivere Ausstrahlung erzielen und somit die Attraktivität der Stadt erhöhen.

 

7

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Uffenheim

02.10.2018

Keine Einwände

Kein Abwägungsbedarf, Beschluss Nr. 137/

2018. Für 17 gegen 0 anwesend 17

8

Regionaler Planungsverband Westmittelfranken 26.09.2018

Keine Einwände

Kein Abwägungsbedarf, Beschluss Nr. 138/

2018. Für 17 gegen 0 anwesend 17

9

Pledoc Leitungsauskunft 13.08.2018

Versorgungsanlagen sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen

Kein Abwägungsbedarf, Beschluss-Nr. 139/

2018. Für 17 gegen 0 anwesend 17

10

Bayerischer Bauernverband 31.08.2018

Keine Äußerung

Kein Abwägungsbedarf, Beschluss Nr. 140/

2018. Für 17 gegen 0 anwesend 17

11

Regierung von Mittelfranken Fachbereich Brandschutz 05.09.2018

Hinweise:

 

-           Gewährleistung des Brandschutzes durch die gemeindliche Feuerwehr ist sicherzustellen

 

-           Sicherstellung des zweitens Rettungsweges

 

 

-           Einhaltung der Hilfsfristen nach Nr. 1.1 VollzBayFwG

 

 

-           Löschwasserversorung

 

 

-           Erschließung für Feuerwehreinsätze

 

 

-           Wechselwirkungen zwischen Planungsbereich und anderen Gebieten

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, Beschluss Nr.  141/2018, Für 17 gegen

0 anwesend 17

 

In dem bestehenden Plangebiet handelt es sich um eine geringfügige Erweiterung eines bereits bestehenden Einzelhandelbetriebes. Wie bisher wird die Gewährleistung des Brandschutzes durch die gemeindliche Feuerwehr sichergestellt.

 

 

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um ein 1 geschossiges Bauwerk. Die Flucht- und Rettungswege sind mit Notausgängen im vorderen und hinteren Bereich des Gebäudes sichergestellt.

 

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine Erweiterung eines bereits bestehenden Betriebes. Die Einhaltung der Hilfsfristen wird auch für die geringfügige Erweiterung des Betriebes sichergestellt.

 

Wie vor. Die Löschwasserversorung wird auch für die geringfügige Erweiterung sichergestellt.

 

Wie vor. Die Erschließung für die Feuerwehr ändert sich gegenüber der bisherigen Bebauung nicht

 

 

Etwaige Wechselwirkungen des Planungsbereiches mit anderen Gebieten oder wesentliche brandschutztechnische Risiken bestehen aufgrund der nur geringfügigen Erweiterung nicht.


 

 

 

-       Wesentliche brandschutztechnische Risiken im Planungsbereich

Im bereits bestehenden Betrieb werden keine Gefahrengüter gelagert. Dies ist auch für die geplante Erweiterung nicht vorgesehen. Sollten Änderungen eintreten

ist dies mit dem zuständigen Kreisbrandrat/Stadtbrandrat im Einvernehmen zu erörtern.

12

Fernwasserversorgung Franken 06.09.2018

Im geplanten Bereich bestehen keine Berührungspunkte mit Anlagen der Fernwasserversorgung Franken

Kein Abwägungsbedarf, Beschluss Nr. 142/

2018. Für 17 gegen 0 anwesend 17

13

Main-Donau-Netzgesellschaft

Im Zuge der Realisierung des Vorhabens ist eine Umlegung von Hausanschlussleitungen vorzusehen (siehe Plananlagen), weil die Versorgungsleitungen der Main-Donau-Netzgesellschaft nicht überbaut werden dürfen. Die Kosten für die notwendigen Arbeiten sind vom Veranlasser zu übernehmen, soweit nicht in entsprechenden Verträgen etwas anderes geregelt ist. Es ist zu veranlassen, dass die Main-Donau- Netzgesellschaft bei allen öffentlichen und privaten Planungen und Bauvorhaben wie

z.b. Straßen- und Kanalbauarbeiten, Baumpflanzungen etc. rechtzeitig in den Verfahrensverlauf mit eingebunden wird.

Abwägung:

In die Begründung zum Bebauungsplan wird folgendes aufgenommen:

-           Im Zuge der Bauausführung ist eine Verlegung der Versorgungsleitungen vorzunehmen. Die Kosten für die Umlegung sind vom Veranlasser zu übernehmen.

-           Die Main-Donau-Netzgesellschaft ist bei allen öffentlichen und privaten Planungen und Bauvorhaben wie z.b. Straßen- und Kanalbauarbeiten, Baumpflanzungen etc. rechtzeitig in den Verfahrensverlauf mit einzubinden. Beschluss Nr. 143/2018. Für 17 gegen 0 anwesend 17

 

Beschluss:

Anwesend                                          

 

                                  _ für                            gegen

14

Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG

Keine Äußerung

Kein Abwägungsbedarf, Beschluss Nr. 144/

2018. Für 17 gegen 0 anwesend 17

 

 

Beschlüsse 131 – 142 und 144

 

Beschluss 143

Für die Stellungnahme Nr. 13, Main-Donau-Netzgesellschaft wird folgendes in die Begründung aufgenommen:

 

-       Im Zuge der Bauausführung ist eine Verlegung der Versorgungsleitungen vorzunehmen.

-       Die Main-Donau-Netzgesellschaft ist bei allen öffentlichen und privaten Planungen und Bauvorhaben wie z.B. Straßen- und Kanalbauarbeiten, Baumpflanzungen etc. rechtzeitig in den Verfahrensverlauf mit einzubinden.

Beschluss 145/2018

Für 17 gegen 0 anwesend 17

Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch "SO- Lebensmittelmarkt an der Neustädter Straße" der Gemeinde Diespeck

 

Der Gemeinderat beschließt:

1.  Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch               (BauGB)     eingegangenen Stellungnahmen zum         vorhabenbezogenen Bebauungsplan                              der     Innenentwicklung       nach §13a         Baugesetzbuch  "SO- Lebensmittelmarkt an der Neustädter Straße" der Gemeinde Diespeck wurden mit den Beschlüssen 131 – 144 /2018  behandelt. (Anlage 1)

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "SO-Lebensmittelmarkt an der Neustädter Straße" der Gemeinde Diespeck wird in der vorliegenden Fassung vom 26.07.2018 (Anlage 2) gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom 25.10.2018 (Anlage 3) gebilligt.

3.   Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde der Flächennutzungsplan als 4. Änderung, im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der   Innenentwicklung   nach   §   13a   BauGB   "SO-Lebensmittelmarkt   an   der   Neustädter Straße" der Gemeinde Diespeck angepasst.

       Der Beschluss der Satzung sowie die Ziffer 1 -3 sind im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck zur Erlangung der Rechtskraft öffentlich bekanntzumachen. 

 

Anlagen:

 

Anlage1 - Abwägungsbericht Stand 25.10.2018

Anlage 2 - Satzung Planzeichnung Stand 26.07.2018 Anlage 3 - Begründung zur Satzung Stand 25.10.2018.