TOP Ö 10: Baugebiet "Am Dettendorfer Weg 1" Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

In der 16. Sitzung des Gemeinderates vom 15.10.2015 erfolgte nach einer erneuten Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange (in der Zeit vom 03.09.2015 bis 05.10.2015) die Abwägung der eigegangenen Stellungnahmen. Auf die erfolgten Beschlüsse unter Nr. 182 bis 196 wird insofern verwiesen.

 

Hieraus hat das Büro für Architektur und  Bautechnik DIPL.ING. (FH) Björn Lehnert den nunmehr endgültigen Bebauungsplan samt integrierten Grünordnungsplan erstellt. Dieser Plan geht Ihnen per E-Mail mit gleicher Post zu. Zur Erlangung der Rechtskraft ist der Bebauungsplan nunmehr gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


Der Gemeinderat Diespeck beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 26 der Gemeinde Diespeck für das Wohngebiet „Am Dettendorfer Weg 1“ in der Fassung vom 25. November 2015 bestehend aus der Planzeichnung, den Festsetzungen und Hinweisen durch Planzeichen und Text, den Verfahrensvermerken, der  Begründung mit Umweltbericht sowie folgenden Anlagen:

-       Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) des Büros ÖFA vom 10.07.2015

-       Karten 01 bis 04 (Stand 05.05.2015) zum Grünordnungsplan

 

als Satzung.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplanes im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck vom 03.12. 2015 Nr. 49/2015 ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Ferner ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, wo und  wann der Bebauungsplan eingesehen werden kann.