Sitzung: 25.04.2019 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Der Gemeinderat hat
sich nach eingehenden Beratungen entschieden, die Festsetzung 1.6
(Nebenanlagen) des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“, nicht zu
streichen und zukünftig im Einzelfall über die isolierten Anträge auf Befreiung
von dieser Festsetzung zu entscheiden. (Beschluss Nr. 34/2019 der Sitzung vom
28.03.2019)
Konsequenz:
Da die Änderung
dieser Festsetzung der Anlass war, das Änderungsverfahren für die beiden
Bebauungspläne (Nr. 24 und Nr. 26) einzuleiten, fehlt den beiden
Änderungssatzungen nun aber die Substanz um das Änderungsverfahren weiter
durchzuführen. Die wenigen verbliebenen Änderungen rechtfertigen das förmliche
Verfahren (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange etc.) nicht.
Den im Folgenden
aufgeführten, weiteren zu ändernden Punkten (Entwürfe der Änderungssatzungen)
wurde im Gremium zugestimmt. (Beschlüsse 161/2018, 162/2018 und 163/2018 der
Sitzung vom 22.11.2018)
Ohne weitere
Diskussion beschließt der Gemeinderat:
Der Gemeinderat
Diespeck beschließt die Änderungsverfahren für die beiden Bebauungspläne: Nr.
24 „Wohngebiet am Käswasen“ und Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ der Gemeinde
Diespeck nicht weiter zu betreiben.
Der Gemeinderat
Diespeck fasst für die Interpretation der Bebauungspläne Nr. 24 „Wohngebiet am
Käswasen“ und Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ folgenden Grundsatzbeschluss:
Im Bebauungsplan Nr. 24 „Wohngebiet am
Käswasen“ bezieht sich die Bezeichnung „öffentliche Verkehrsfläche“ auf den
Straßenzug Aischtalblick. Thuja werden akzeptiert und Mauern und Sockel entlang
der Bebauungsplangrenzen bzw. angrenzend an öffentlichen Grünflächen sind nicht
mehr verboten.
Der Gemeinderat
Diespeck beschließt Anträge auf isolierte Befreiung von der Festsetzung 1.6
„Nebenanlagen“ des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ wohlwollend
zu behandeln.