TOP Ö 8: Gewerbegebiet Diespeck "Am Laubfeld", Bebauungsplan Nr. 28; Vorabfestlegung der Entwässerungsvariante

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Herr Andreas Seefeldt vom Büro GBI stellt die verschiedenen Varianten in Sitzung vor. Entsprechende Planunterlagen wurden bereits mit der Einladung zur Sitzung versandt.

Danach stellt sich die Sachlage wie folgt dar:

 

Für die Oberflächenentwässerung des geplanten Gewebegebiets Laubfeld wird eine Rückhaltemaßnahme vor Einleitung in das Gewässer gefordert. Hier wurden verschiedene Ableitungs- und Rückhaltemaßnahmen untersucht.

 

In dem Lageplan Grundlagen (Regenrückhaltung) ist dargestellt, dass bei einer Nutzung des bestehenden Weihers dieser um ein viertel vergrößert werden müsste. In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach und dem Landratsamt NEA wurde eine Erweiterung des Weihers für Rückhaltemaßnahmen nicht genehmigt. Weiterhin wurde untersucht, dass ein Standort des geplanten RRB auf einer östlichen Grundstücksfläche aufgrund des steileren Geländes nicht umsetzbar ist.

 

In der Variante 1 wurde die notwendige Rückhaltung in die Gewerbegrundstücke integriert. Die Ableitung kann direkt in das bestehende Grabensystem eingeleitet werden. Der Nachteil dieser Lösung ist der Wegfall von Gewerbefläche im Planungsgebiet.

 

Grundlage für die Variante 2 war die Maßgabe kein Gewerbegrundstück für die Rückhaltung in Anspruch zu nehmen. Da es sich bei der gewählten Fläche um eine Lagerfläche vom Bauhof Diespeck handelt, wurden Rückhalteboxen gewählt, die unter der Lagerfläche zu liegen kommen. Um die notwendige Ablauftiefe in den bestehenden Graben zu erhalten, muss der geplante Einleitpunkt hinter der Bauhofzufahrt liegen. Um das notwendige Rückhaltevolumen zu erzielen wird eine Speicherfläche von rund 46m x 27m benötigt. Diese Speicherfläche kann auf der Lagerfläche nicht abgebildet werden. Ein weiterer Punkt der zu erhöhten Kosten führt sind die wesentlich längeren Ablaufleitungen sowie der bestehende Strommast der 110 kV Freileitung der die Speicherfläche einschränken würde. Diese Variante ist die teuerste Rückhaltemaßnahme und steht in keinem Verhältnis zum Erlös durch die wegfallende Gewerbefläche.

 

Für die Variante 3 (Vorzugslösung) wurde untersucht in wie weit man den Eingriff in die geplanten Gewerbeflächen reduzieren kann und andere Flächen für die Nutzung heranzieht. In dieser Variante wird eine zusätzliche öffentliche Grünfläche genutzt. Aufgrund des bestehenden Höhenunterschieds von Nord nach Süd wird sich in der Umsetzung der Rückhaltung eine Böschung im südlichen Teil der Fläche darstellen, die aber in diesem Bereich bepflanzt werden kann. Wie schon in der Variante 1 dargestellt haben wir einen reduzierten Anteil an RW-Kanälen und einen direkten Anschluss an den bestehenden Entwässerungsgraben. Zusätzlich können bei einer Überflutung des RRBs die Wassermengen ohne Probleme und Gefährdungen in die anschließende Oberfläche abgeleitet werden.

 

Bei den Varianten 1 und 3 besteht auch die Möglichkeit bei einer abschnittsweisen Erschließung der Gewerbeflächen die Rückhaltemaßnahme diesem anzupassen. Dieses müsste bei der Planung definiert und bereits berücksichtigt werden.

 

Herr Björn Lehnert ist der Ansicht, dass die Variante 3 logisch erscheint. Allerdings wäre ein Regenwasserrückhalt mittels Zisternen auf den jeweiligen Grundstücken wünschenswert. Herr Seefeldt möchte der Gemeinde vor einer derartigen Vorgabe abraten, da diese das „Vorhandensein und die tatsächliche Aufnahmefähigkeit“ der Zisternen laufend prüfen müsste.

Herr Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz schlägt vor, das benötigte Grundstück für das Regenrückhaltebecken umgehend zu kaufen und für das restliche Grundstück einen „Vorvertrag“ abzuschließen. Als Kaufpreis gilt der szt. bereits gezahlte Preis.

In der kurzen Aussprache wird nochmals eine Fläche gegenüber, welche sich im Gemeindebesitz befindet in die Diskussion eingebracht. Hierzu müsste Herr Seefeldt zunächst die Höhenlinien (angehender Hang) ermitteln ob dies technisch überhaupt machbar ist.

 


Der Gemeinderat entscheidet sich für die Entwässerungsvariante Nr. 3 und legt fest, dass diese Variante in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten ist. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz wird ermächtigt den erforderlichen Grunderwerb zum szt. Kaufpreis je qm sowie dem Abschluss eines Vorvertrages für die restliche Fläche zu tätigen.

Im Vorfeld prüft das Büro GBI ob die in die Diskussion eingebrachte Zusatzvariante im Kostenrahmen realisierbar ist, ggf. sollte diese dann umgesetzt werden. Hierfür gilt die Zustimmung dann als erteilt.

 

Hinweis: Frau Anne Billenstein hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.