Sitzung: 17.10.2019 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 14, Anwesend: 14
Bauherr: Sabine Rink, Waldstr. 14, 91456 Diespeck
Vorhaben: Errichtung eines Zaunes aus Trapezblech in Holzoptik auf dem Grundstück mit der Flurnummer 536/19 der Gemarkung Diespeck (Waldstr. 14, 91456 Diespeck)
Das Vorhaben ist zwar gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a BayBO verfahrensfrei, liegt aber im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Willenbach Nord“ und widerspricht der Festsetzung § 7 Abs. 6 (Art der Einfriedung)
Die Höhen entsprechen den Festsetzungen. Zur
öffentlichen Verkehrsfläche (Willenbach- und Waldstraße) ist der Zaun mit 0,80
Meter Höhe geplant. Im hinteren Eck des Grundstückes ist der Zaun mit 2,00
Metern Höhe geplant. An der Grenze zu Flurstück 536/18, entlang der Ausfahrt,
wird der Zaun bis auf 0,80 Meter „abgetreppt“.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Der Antrag wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom
09.09.2019 bereits besprochen. Die Entscheidung wurde zurückgestellt.
Am 30.09.2019 fand ein Gespräch mit Familie Rink, Bürgermeister
Herrn Dr. von Dobschütz und der Verwaltung statt. Näheres hierzu von Herrn Dr.
von Dobschütz in der Sitzung.
In der kurzen Aussprache wird von folgenden Mitgliedern des
Gemeinderates: Björn Lehnert, Georg Grimm, Dr. Gunnar Klaffenbach, Markus
Helmreich, Ulli Wölfel und Carola Grimm die Schaffung eines Präzedenzfalles
gesehen. Einer völlig geschlossenen Wand, noch dazu aus Blech, die Beschichtung
könnte sich möglicherweise lösen, sollte man als Gemeinde gegenüber treten und
nicht bewilligen.
Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Frau Sabine Rink, Waldstr. 14, 91456 Diespeck, auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Willenbach Nord“ im Hinblick auf § 7 Abs. 6, Art der Einfriedung, zur Errichtung eines Zaunes aus Trapezblech in Holzoptik auf dem Grundstück mit der Flurnummer 536/19 der Gemarkung Diespeck, zu.
Auf Grund des
Abstimmungsergebnisses 0 Für und 14 Gegenstimmen ist der Antrag hiermit
abgelehnt.