TOP Ö 5: Bauvoranfrage - Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 30 Wohn- und einer Gewerbeeinheit, Umbau des best. Gebäudes in ein Mehrfamilienhaus mit 4 WE; Fl.-Nr. 710/10, Gemarkung Diespeck (Neustädter Str. 31, 91456 Diespeck)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Bauherr: Wolf-Haus GmbH, Koppenmühle, 97705 Burkardroth-Gefäll

Vorhaben: Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 30 Wohn- und einer Gewerbeeinheit; Umbau des best. Gebäudes in ein Mehrfamilienwohnhaus mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück mit der Flurnummer 710/10 der Gemarkung Diespeck (Neustädter Str. 31, 91456 Diespeck)

Planfertiger: Dipl. Ing. (FH) Architektin Johanna Seith, Koppenmühle, 97705 Burkardroth-Gefäll

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Der Antrag auf Vorbescheid enthält einen Antrag auf Abweichung von Art. 6 Abs. 3 BayBO. (Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken) sowie einen Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck. Mit der Bauvoranfrage soll die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens unter Berücksichtigung der beiden Anträge auf Abweichung geklärt werden.

Die Prüfung des Antrages auf Abweichung von Art. 6 Abs. 3 BayBO (Abstandsflächen) obliegt dem Landratsamt.

Abweichungen von der Stellplatzsatzung lässt das Landratsamt im Einvernehmen mit der Gemeinde zu. (§ 4 der Stellplatzsatzung)

Statt der geforderten 46 Stellplätze sollen 40 Stellplätze errichtet werden. Der Antragsteller begründet dies damit, dass 8 Wohneinheiten als barrierefreie Altenwohnungen geplant sind. Der Antragsteller verweist auf die Garagen- und Stellplatzverordnung. (GaStellV) Dort sind für Altenwohnungen nur 0,2 Stellplätze je Wohneinheit gefordert.

Ferner liegt dem Gremium eine Stellungnahme des gemeindlichen Städteplaners, Herrn Matthias Rühl vor, welche das Bauvorhaben an dieser Stelle begrüßt und zu einzelnen Gestaltungsfragen Stellung bezieht.

Bürgermeister Dr. von Dobschütz sieht das Bauvorhaben als wichtigen Beitrag zur Nachverdichtung im Kernort von Diespeck. Er bittet noch darum die Entwässerungsfragen im Hinblick auf das Regenwasser mit dem gemeindlichen Planungsbüro GBI in den Beschluss aufzunehmen.

Herr Dr. Carolus Schenke erklärt für die Fraktion des Bürgerforums, dass man hinsichtlich der Befreiung der Stellplatzvorgaben einer Befreiung nicht zustimmen werde. Gestaltungsfragen sollten wie angedeutet abgeklärt werden, ebenso sollte eine Dokumentation der neu ausgebauten Neustädter Straße wegen evtl. Schäden im Zusammenhang mit der Baumaßnahme vorgenommen werden.

Herr Markus Helmreich erklärt für die CSU-Fraktion, dass es sehr positiv sei, dass ein so großes Gebiet im Ortsbereich privatwirtschaftlich erschlossen werde. Hinsichtlich der Befreiung von den Stellplatzvorgaben sehe man aber keine Möglichkeiten, da man dann an anderer Stelle unglaubwürdig werden würde.

Herr Georg Grimm lehnt für die SPD-Fraktion ebenfalls eine Befreiung von der Stellplatzverordnung ab. Er bittet ferner darum, dass angesichts der Größe des Bauvorhabens die Pläne auch einmal im Rathaus zu jedermanns Einsicht ausgehängt werden.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt der Bauvoranfrage der Wolf-Haus GmbH, Koppenmühle, 97705 Burkardroth-Gefäll, zum Neubau eines MFWH mit 30 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit und dem Umbau des best. Gebäudes in ein MFWH mit 4 Wohneinheiten, auf dem Grundstück mit der Flurnummer 710/10 der Gemarkung Diespeck, sowie dem Antrag auf Abweichung (Art. 6 Abs. 3 BayBO (Abstandsflächen auf dem Grundstück selbst) vorbehaltlich einer noch durchzuführenden Prüfung der Entwässerungskapazitäten, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB..

Versagt wird das Einvernehmen zur Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck.

Im Einvernehmen mit dem Bauherren sind Gestaltungsfragen, wie vom Städteplaner aufgezeigt im weiteren Verfahren noch abzuklären. Anmerkung: Das hat ja beim bereits gebauten Seniorenzentrum auch bestens funktioniert.