TOP Ö 6: Bauantrag - Aufstockung und Verbreiterung eines bestehenden Carports; Fl.-Nr.: 481/3, Gemarkung Stübach (Am Neuberg 30, 91456 Diespeck, OT Stübach)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Anwesend: 17

Bauherren: Regine und Michael Wollny, Walddorferstr. 18, 72141 Walddorfhäslach

 

Vorhaben: Aufstockung und Verbreiterung eines bestehenden Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 481/3 der Gemarkung Stübach (Am Neuberg 30, 91456 Diespeck, Stübach)

 

Planfertiger: Dipl.-Ing. (FH) Marc Rausch, Bahnhofstr. 45, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Wochenendhausgebiet Am Neuberg“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung (A.I.3 „Neben Wochenendhäusern sind bauliche Anlagen unzulässig, …“)

 

Die Bauherren begründen ihren Antrag auf Befreiung:

 

  • Der Carport ist schon vorhanden
  • Aufgrund der Hanglage passt sich das Objekt so ein, dass es nicht wie ein mehrgeschossiges Gebäude wirkt.
  • Anschreiben der Gemeinde Diespeck an die Anwohner aufgrund der Parksituation.   

 

Die Nachbarunterschriften liegen teilweise vor. Lt. Bauherren ist Frau Steinheuer-Stengel (Flurnummer 482/1) derzeit nicht erreichbar.

 

Das Vorhaben verursacht Abstandsflächen. Die unterschriebenen Abstandsflächenübernahmen liegen dem Bauantrag bei. Die Prüfung der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau und Herrn Regine und Michael Wollny, Walddorferstr. 18, 72141 Walddorfhäslach, zur Aufstockung und Verbreiterung eines bestehenden Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 481/3 der Gemarkung Stübach, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8 Wochenendhausgebiet „Am Neuberg“ zu.