Sitzung: 23.01.2020 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 15, Anwesend: 16
Bauherr: Jürgen Göller, Obersachsen 12, 91456 Diespeck
Vorhaben: Um- und Ausbau der Scheune sowie des ehemaligen Stallbereiches zu zwei abgeschlossenen Wohneinheiten nach Teilabbruch (Dachgeschoss) auf dem Grundstück mit der Flurnummer 289 der Gemarkung Dettendorf
Planfertiger: Norbert Reckenberger, Schornweisach 69, 91486 Ühlfeld
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Entwässerung: Kleinkläranlage
Die unterschriebene Abstandsflächenübernahme (Flurnummer 290, Gemarkung Dettendorf, Frau Gimperlein) liegt dem Bauantrag bei. Die Prüfung der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.
Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck fordert 4 Stellplätze für das Vorhaben. Lt. beiliegendem Stellplatznachweis werden 4 Stellplätze neu hergestellt.
Aktuell ist ein kleines Teilstück der öffentlichen Verkehrsfläche (Flurnummer 292/3 der Gemarkung Dettendorf) geringfügig überbaut.
Der Bauherr hat bereits eine Bauvoranfrage zum Umbau der Scheune zu drei Wohneinheiten eingereicht. Der Bauausschuss der Gemeinde Diespeck hat in seiner Sitzung vom 10.09.2018 unter der Maßgabe, dass die zukünftige Bebauung die Grundstücksgrenzen einhält, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB, erteilt. Der Bauherr hat die Bauvoranfrage lt. LRA zurückgezogen.
Laut Eingabeplan (Grundriss Erdgeschoss) soll vor dem Eingang eine Rampe mit Stützwand errichtet werden. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen legt den Schluss nahe, dass eine Stützwand zum Eingang auf öffentlichem Grund (Fl.-Nr.: 292/3) geplant ist.
Ein Klärungsgespräch mit dem Antragsteller konnte aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes nicht mehr durchgeführt werden.
Da es sich bei dem gemeindlichen Grundstück um einen öffentlichen Weg handelt der auch von landwirtschaftlichen Maschinen genutzt wird, ist ein Überbau sowohl mit Stützwand und Rampe als auch durch eventuelle Gesimse für die Gemeinde Diespeck nicht möglich. Aufgrund der engen Wegbreite und dem Weg selbst, gab es in der Nachbarschaft schon erhebliche Spannungen.
Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz bittet zunächst
über die folgende Absichtserklärung des Gemeinderates abzustimmen, bevor die
Abstimmung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgt.
Beschluss Nr. 20/2020
Für 16 gegen 0 anwesend 16
Der Gemeinderat
versagt dem Bauantrag von Jürgen Göller zum Umbau, Ausbau der Scheune sowie des
ehemaligen Stallgebäudes sein Einvernehmen. Dies ist aber nur dem Umstand
geschuldet, dass die Pläne den Eindruck einer Überbauung von öffentlichem Grund
vermuten lassen. Im Grundsatz steht der Gemeinderat dem Vorhaben positiv
gegenüber. Der Gemeinderat ist uneingeschränkt gesprächsbereit und gemäß der
Bauvoranfrage Willens, dem Umbau bei Einhaltung der Grundstücksgrenzen
zuzustimmen.
Beschluss Nr. 21/2020
Für 1 gegen 15 anwesend 16
Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn
Jürgen Göller, Obersachsen 12, 91456 Diespeck zum Um- und Ausbau der Scheune
sowie des ehemaligen Stallbereiches zu zwei abgeschlossenen Wohneinheiten nach
Teilabbruch (Dachgeschoss) auf dem Grundstück mit der Flurnummer 289 der
Gemarkung Dettendorf, unter der Maßgabe, dass die zukünftige Bebauung die
Grundstücksgrenzen einhält, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Auf Grund des
Abstimmungsergebnisses Beschluss Nr. 21/2020 ist das Einvernehmen versagt.