TOP Ö 3.2: Bauantrag - Neubau eines Wochenendhauses mit Carport, Fl.-Nr.: 486, Gemarkung Stübach (Am Neuberg 38, 91456 Diespeck, OT Stübach), Heidi und Holger Schick

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Persönlich beteiligt: 1

Bauherren: Heidi und Holger Schick, Am Geißsteig 19, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Vorhaben: Neubau eines Wochenendhauses mit Carport auf dem Grundstück mit der Flurnummer 486 der Gemarkung Stübach (Am Neuberg 38, 91456 Diespeck, OT Stübach)

 

Planfertiger: Horst Schrödl, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Am Neuberg“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen.

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von den Festsetzungen im Hinblick auf die zulässige Grundfläche und die Tal- und Hangseitigen Höhenangaben.

 

Wasser und Kanal verlaufen auf Privatgrund. Lt. Wasserwart Herrn Markus Emmert ist der Wasseranschluss vorhanden. Der Kanal verläuft über Flurnummer 486/1 Gemarkung Stübach.

 

Der Gemeinderat Diespeck hat der, diesem Bauantrag vorangegangenen, Bauvoranfrage mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet am Neuberg“ in seiner Sitzung vom 25.07.2019 sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz erklärt, dass das Bauvorhaben mit dem Landratsamt vorher abgesprochen wurde.

Herr Björn Lehnert bittet in diesem Zusammenhang zur prüfen inwieweit das Wochenendhausgebiet nicht in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden sollte. Dem wird seitens der Bürgermeisters und des Schriftführers widersprochen, da es vielfältige Gründe gäbe, dies aus Sicht der Gemeinde nicht zu tun.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag und den dafür notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Am Neuberg“, im Hinblick auf die zulässige Grundfläche und den Tal- und Hangseitigen Höhenangaben, von Frau und Herrn Heidi und Holger Schick, Am Geißsteg 19, 91413 Neustadt a. d. Aisch, zum Neubau eines Wochenendhauses mit Carport auf dem Grundstück mit der Flurnummer 486 der Gemarkung Stübach, vorbehaltlich der dinglichen Sicherung der Wasser- und Kanalleitungen, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

 

Herr Horst Schrödl hat als Planfertiger an der Beratung und Abstimmung nicht eilgenommen.