TOP Ö 3.3: Bauantrag: Errichtung eines Carports, Fl.-Nr. 519/3, Gemarkung Diespeck, (Siedlerstr. 8, 91456 Diespeck) Hartmut Tanzberger

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 2

Bauherr: Hartmut Tanzberger

 

Vorhaben: Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 519/3 der Gemarkung Diespeck.

 

Planfertiger: Horst Schrödl, Schleifmühlstraße 25, 91456 Diespeck

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Diespeck Nord“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht der festgesetzten Baugrenze.

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von der festgesetzten Baugrenze.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn Hartmut Tanzberger, Siedlerstr. 8, 91456 Diespeck, zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 519/3 der Gemarkung Diespeck, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt der beantragten Befreiung von der festgesetzten Baugrenze des Bebauungsplanes Nr. 1 „Diespeck Nord“ zu.

 

Herr Hartmut Tanzberger als Bauherr und Herr Horst Schrödl als Planfertiger haben an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.