TOP Ö 4: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 "Innenentwicklung Bamberger Straße" des Marktes Dachsbach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde die Gemeinde Diespeck zur Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 16 „Innenentwicklung Bamberger Straße“ des Marktes Dachsbach aufgefordert.

 

Die Unterlagen (Entwurf der Planunterlagen in der Fassung vom 16.01.2020) können auf der Homepage des Marktes Dachsbach: https://www.dachsbach.de/unsere-gemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanung eingesehen werden.

 


 

Die Gemeinde Diespeck erhebt gegen den Bebauungsplan Nr. 16 „Innenentwicklung Bamberger Straße“ des Marktes Dachsbach keine Einwendungen.