TOP Ö 4: Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz

Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Dr. von Dobschütz berichtet dass nach Paragraph 64 Wasserhaushaltsgesetz Gewässerbenutzer verpflichtet sind, sog. „Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz“ zu bestellen, wenn durch die entsprechende Organisation oder Einheit an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser direkt in ein Gewässer eingeleitet werden. Dies ist für die Gemeinde Diespeck freilich der Fall.

 

Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz nimmt Stellung zu Angelegenheiten der Gemeinde in Sachen Gewässerschutz. Es soll bei seinen Aufgaben die Wahrnehmung aber nicht die Fremdüberwachung ersetzen, sondern die gemeindliche Eigeninitiative und Eigenverantwortung stärken.

 

Vor dem Hintergrund des Gewässerentwicklungsplans wäre ein Mitglied des Gemeinderats prädestiniert dafür, besagte Funktion zu übernehmen. Der Betriebsbeauftragte würde seitens der Gemeinde Diespeck auf eine Schulung geschickt. Diese ist terminiert von Mittwoch, den 16. März bis Freitag, den 18. März.

 

Herr Alexander Ell hat sich im Vorfeld bereit erklärt, besagte Funktion zu übernehmen. Da er sowohl Gemeinderat wie auch Bauhofmitarbeiter ist, wäre er für diese Aufgabe bestens geeignet.

 

Herr Markus Helmreich (CSU-Fraktion), Herr Georg Grimm (SPD-Fraktion) und Herr Roland Schmidt (Fraktion Bürgerforum) erklären unisono, dass bisher alle Beauftragten der Gemeinde im Mitteilungsblatt ausgeschrieben wurden, auch wenn bereits Bewerber vorher die erforderliche Qualifikation erfüllt hatten. Dies sollte auch im Falle des Gewässerschutzbeauftragten so geschehen.

In den Reihen des Gemeinderates herrscht darüber Einigkeit, dass die Bestellung eines Beauftragten für Gewässerschutz erst nach erfolgter Ausschreibung im Mitteilungsblatt erfolgen soll.