TOP Ö 8: Befestigung des Weges zum Langhaus Sachsen

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Bürgermeister Dr. von Dobschütz berichtet, dass der Weg zum Spielplatz in Obersachsen gegenwärtig nur mit Schotter verfestigt ist. Veranstaltungen, wie die Waldweihnacht oder die „Saxemer Ortsteilkerwa“ sind bei schlechtem Wetter nicht sauberen und trockenen Fußes zu erreichen. Überdies hat der rückliegende Anwohner (Gimperlein) bereits in der Vergangenheit bei der Gemeinde angefragt, ob eine bessere Befestigung des Weges vorstellbar wäre. Vor diesem Hintergrund sollte die Firma Leipold, im Zuge der Sanierung der Neustädter Straße (BA 2(!), Fräsgut auf dem Weg ausbringen. Dies ist gleichwohl nie geschehen. Mit dem Fräsgut von BA 3 sollte dies nun nachgeholt werden. Selbiges hat der Bürgermeister einlagern und untersuchen lassen, ob es für einen Einbau durch die Firma Dienstbier nutzbar wäre. Das Ergebnis liegt vor: Das Fräsgut könnte genutzt und eingebaut werden.

 

Nun kam gleichwohl die Anfrage der Dorfgemeinschaft in Sachsen auf, ob mit Blick auf das neue Langhaus nicht gleich ein „ordentlicher Teerbelag“ aufgebracht werden könnte. Sowohl der Anwohner wie auch die Dorfgemeinschaft haben dabei in Aussicht gestellt, sich an den anfallenden Kosten beteiligen zu wollen.

Auf Rückfrage erklärt der als Zuhörer anwesende Grundstückeigentümer Hartmut Gimperlein, Obersachsen 13 dass er sich mit einem Betrag von 1.000 € an der Asphaltierung beteiligen würde. Ferner hat der Dorfverein Sachsen e.V. erklärt, dass er sich mit einem Betrag von 1.800 € an den Kosten beteiligen würde.

In der Sitzung wird allgemein die Auffassung vertreten dass der Weg nicht nur mit Fräsgut aufgefüllt, sondern wie im Angebot der Firma Dienstbier dargelegt mit Brutto 6.439,28 € auch noch asphaltiert werden sollte.


Der Gemeinderat erteilt der Firma Dienstbier Losaurach den Auftrag zum Angebotspreis von brutto 6.439,28 €, den gemeindlichen Weg vor der Ortsverbindungsstraße nach Eggensee bis zum Anwesen Haus-Nr. 13 mit einer Asphaltdecke zu versehen. Die Beteiligung wie im Sachverhalt dargelegt ist nach dem Fertigstellung durch die Gemeinde einzufordern.