TOP Ö 7: Bauvoranfrage - Errichtung eines Gartenhauses mit Unterkellerung, Fl.-Nr.: 476/11, Gemarkung Stübach, Peter Schmidt

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 16, Anwesend: 17

Der Bauauschuss hat sich am 13.07. vor Ort ein Bild gemacht. Dem Antragssteller wurde signalisiert, dass ein Gartenhaus in dieser Höhe wohl keine Zustimmung finden wird. Der Antragssteller hat daraufhin angeboten, nochmals umzuplanen. Die neue Anfrage wird in die Sitzung eingebracht, sollten die Unterlagen bis dato vorliegen.

 

Am 15.07. schrieb der Antragssteller:

 

Sehr geehrter Herr Dr. von Dobschütz,

 

anbei übersende ich Ihnen den überarbeiteten Entwurf. Das Türmchen hat sich in der Höhe um 1,25 m reduziert. Weniger geht eigentlich nicht mehr, da wir sonst mit der Dachausbildung keine schöne Ansicht mehr hinbekommen und sonst alles sehr gedrungen wirken würde.

 

Ich hoffe den Wünschen der Bauausschussmitglieder nachgekommen zu sein und auf einen positiven Entscheid am 23.07.20.

 

Mit freundlichem Gruß!

Peter Schmidt

 

Die angepassten Pläne sind auch als PDF diesem Sachverhalt beigefügt.

 

Zum bisherigen Stand:

 

 

Bauherr: Peter Schmidt, Steigerwaldstr. 13, 91456 Diespeck

 

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Gartenhauses mit Unterkellerung auf dem Grundstück mit der Flurnummer 476/11 der Gemarkung Stübach.

 

Planfertiger: Ingenieurbüro Rausch und Partner, Bahnhofstr. 45, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Neuberg II“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von der festgesetzten Baugrenze, der festgesetzten Eingrünung, sowie der festgesetzten Traufhöhe.

 

Die Bauweise orientiert sich am vorhandenen Turm am Wohngebäude.   

 

Alle Nachbarn haben den Eingabeplan unterschrieben.

 

Die erforderlichen Abstandsflächenübernahmen werden dem Bauantrag beigefügt. Mit der Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob den Befreiungen zugestimmt wird.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt der Bauvoranfrage von Herrn Peter Schmidt, Steigerwaldstr. 13, 91456 Diespeck zur Errichtung eines Gartenhauses mit Unterkellerung auf dem Grundstück mit der Flurnummer 476/11 der Gemarkung Stübach sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Neuberg II“ im Hinblick auf die Baugrenze, die Eingrünung und der Traufhöhe zu; somit Einvernehmen versagt.