TOP Ö 8: Bauantrag - Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses Fl.-Nr. 632/2, Gemarkung Diespeck, Sybille Hoche

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Bauherr: Sybille Hoche, Martin-Luther-Str. 74, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Vorhaben: Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 632/2 der Gemarkung Diespeck (Richthofenstraße 5, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Architekt Reiner Bayer, Oskar-Müller-Straße 7, 86399 Bobingen

 

Das existierende Haus muss wegen Wasserschaden abgerissen werden. Die Bauherrin kann es seit Februar 2020 nicht mehr bewohnen.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bodenfeld II“ und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Dachneigung und die festgesetzte Kniestockhöhe.

 

Die festgesetzte Dachneigung bei Satteldächern beträgt 38° - 48°. Die geplante Dachneigung des Satteldachs beträgt 25°

 

Die festgesetzte maximale Kniestockhöhe beträgt 0,5 m. Die geplante Kniestockhöhe beträgt 2,23 m.

 

Begründung des Bauherrn: siehe Anlage

 

Lt. Baubeschreibung werden die lt. Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck geforderten 3 Stellplätze errichtet.

 

Die Nachbarunterschriften liegen bis auf Herrn und Frau Schellnock vor. Familie Schellnock ist im Urlaub (ca. 14 Tage). Ein vierter Plansatz mit den Unterschriften von Herrn und Frau Schellnock wird nachgereicht.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau Sybille Hoche, Martin-Luther-Str. 74, 91413 Neustadt a.d.Aisch, zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 632/2 der Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bodenfeld II“ im Hinblick auf die Dachneigung und die Festsetzung 5 (maximaler Kniestock) zu