TOP Ö 4: Bauantrag: Errichtung einer E-Kompensationsanlage; Fl.-Nr.: 330, Gemarkung Diespeck, N-ERGIE AG

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Persönlich beteiligt: 0

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz teilt mit, dass nachstehender Bauantrag bei der Verwaltung eingereicht wurde.

 

Bauherr: N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg

Vorhaben: Errichtung einer E-Kompensationsanlage in Fertigbauweise auf dem Grundstück mit der Flurnummer 330 der Gemarkung Diespeck.

Planfertiger: Markus Kolb, Gabelsbergerstr. 14, 91522 Ansbach

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. („öffentliche Versorgung mit Elektrizität“)

Es wurde beantragt die Eigentümer benachbarter Grundstücke, deren Unterschriften fehlen, durch die Gemeinde gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO, zu benachrichtigen.

 

Die Verwaltung hat Frau und Herrn Erika und Gerhard Veit angeschrieben. Herr Veit nahm Einsicht in die Planunterlagen. Herr Veit äußerte keine Einwände. Da Frau Erika Veit nicht dabei war, verzichtete er auf die Unterschriften, da sowieso eine Kopie der Baugenehmigung geschickt würde.

 

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz gibt den Bauantrag in den Umlauf.


Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag der N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg zur Errichtung einer E-Kompensationsanlage in Fertigbauweise auf dem Grundstück mit der Flurnummer 330 der Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.