TOP Ö 5: Bauantrag: Errichtung einer Terrassenüberdachung; Fl.-Nr.: 491/5, Gemarkung Diespeck (Aischtalblick 27 b, 91456 Diespeck), Daniela u. Ingo Hecker

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Persönlich beteiligt: 0

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz teilt mit, dass nachstehender Bauantrag bei der Verwaltung eingereicht wurde.

 

Bauherren: Daniela und Ingo Hecker, Aischtalblick 27b, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück mit der Flurnummer 491/5 der Gemarkung Diespeck (Aichtalblick 27b, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Horst Schrödl, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

 

 

Die Terrassenüberdachung mit 4,50 Meter Tiefe ist nicht mehr verfahrensfrei im Sinne des Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g BayBO. (maximal 3,0 Meter Tiefe)

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ der Gemeinde Diespeck.

 

Die festgesetzte Baugrenze wird überschritten.

 

Die Bauherren beantragen die Befreiung von der festgesetzten Baugrenze.

 

Es liegen 10 Nachbarunterschriften vor. Lediglich Frau Bauer (Flurnummer 493/5 der Gemarkung Diespeck) wurde nicht angetroffen. Das Grundstück von Frau Bauer befindet sich auf der dem Bauvorhaben abgewandten Hausseite. Die Terrassenüberdachung ist von diesem Grundstück aus nicht zu sehen.

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz gibt die Bauantragsmappe in den Umlauf.

 

3. Bürgermeister Georg Grimm bittet darum, den Hinweis aufzunehmen, dass bei Umnutzung der Terrassenüberdachung zum Wintergarten erneut ein Bauantrag erforderlich ist.


Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau und Herrn Daniela und Ingo Hecker, Aischtalblick 27b, 91456 Diespeck, zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück mit der Flurnummer 491/5 der Gemarkung Diespeck, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt der Befreiung von der festgesetzten Baugrenze des Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ zu.

 

Der Gemeinderat weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass bei Umnutzung der Überdachung zum Wintergarten ein Bauantrag erforderlich ist.