Sitzung: 07.09.2020 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Persönlich beteiligt: 0
1. Bürgermeister
Dr. Christian von Dobschütz teilt mit, dass nachstehender Bauantrag bei der
Verwaltung eingereicht wurde.
Bauherren: Daniela
und Ingo Hecker, Aischtalblick 27b, 91456 Diespeck
Vorhaben:
Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück mit der Flurnummer
491/5 der Gemarkung Diespeck (Aichtalblick 27b, 91456 Diespeck)
Planfertiger: Horst
Schrödl, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck
Die
Terrassenüberdachung mit 4,50 Meter Tiefe ist nicht mehr verfahrensfrei im
Sinne des Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g BayBO. (maximal 3,0 Meter Tiefe)
Das Vorhaben liegt
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ der
Gemeinde Diespeck.
Die festgesetzte
Baugrenze wird überschritten.
Die Bauherren
beantragen die Befreiung von der festgesetzten Baugrenze.
Es liegen 10
Nachbarunterschriften vor. Lediglich Frau Bauer (Flurnummer 493/5 der Gemarkung
Diespeck) wurde nicht angetroffen. Das Grundstück von Frau Bauer befindet sich
auf der dem Bauvorhaben abgewandten Hausseite. Die Terrassenüberdachung ist von
diesem Grundstück aus nicht zu sehen.
1. Bürgermeister
Dr. Christian von Dobschütz gibt die Bauantragsmappe in den Umlauf.
3. Bürgermeister Georg Grimm bittet darum, den Hinweis aufzunehmen, dass bei Umnutzung der Terrassenüberdachung zum Wintergarten erneut ein Bauantrag erforderlich ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau und Herrn Daniela und Ingo Hecker,
Aischtalblick 27b, 91456 Diespeck, zur Errichtung einer Terrassenüberdachung
auf dem Grundstück mit der Flurnummer 491/5 der Gemarkung Diespeck, sein
Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt der Befreiung von der
festgesetzten Baugrenze des Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ zu.
Der Gemeinderat
weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass bei Umnutzung der Überdachung zum
Wintergarten ein Bauantrag erforderlich ist.