Sitzung: 07.09.2020 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Persönlich beteiligt: 0
1. Bürgermeister
Dr. Christian von Dobschütz teilt mit, dass nachstehende Bauvoranfrage bei der
Verwaltung eingereicht wurde.
Bauherr: Wolf-Haus GmbH, Koppenmühle, 97705 Burkardroth-Gefäll
Vorhaben: Bauvoranfrage zum Neubau eines MFWH mit 30 Wohn- und einer Gewerbeeinheit; Umbau des best. Gebäude in ein MFWH mit 5 Wohneinheiten auf dem Grundstück mit der Flurnummer 710/10 der Gemarkung Diespeck
Planfertiger: Dipl. Ing. (FH) Johanna Seith, Koppenmühle, 97705 Burkardroth-Gefäll
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Das Vorhaben wurde bereits ausführlich vorbesprochen. Die Erschließung im Hinblick auf Wasser und Abwasser wurde überprüft. Das ursprünglich geplante Penthouse-Geschoss wurde entfernt. Auf Anraten von Herrn Popp wurden die Nachbarn bereits bei der Bauvoranfrage beteiligt.
Für alle Nachbargrundstücke liegen Unterschriften vor, außer für Flurnummer 711/4 (Melanie u. Norbert Mai, Goerdelerstr. 59, 91058 Erlangen).
Die lt. Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck geforderten 44 Stellplätze werden lt. Planunterlagen errichtet.
Das Vorhaben bedarf der Abweichung von Art. 6 BayBO (Abstandsflächen)
Die Abweichung von Art. 6 Abs. 3 BayBO (Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken) wird mit dem Antrag auf Vorbescheid beantragt. (Die Abstandsflächen vom Bestandsgebäude und dem geplanten Neubau überlagern sich.)
Die Prüfung der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.
In einem Gespräch mit Herrn Pickel von der Regierung von Mittelfranken sowie mit Herrn Rühl vom Büro NeuStadt & Land wurden folgende Vereinbarungen für den Bau getroffen:
3. Bürgermeister Georg Grimm regt an, dass man Beiträge für Entwässerung/ Abwasser entsprechend nachfordert. Verwaltungsseitig wird dies bearbeitet.
Ferner fragt 3. Bürgermeister Georg Grimm an, ob für das Objekt Regenrückhaltvorrichtungen erforderlich sind. Herr Bernd Ernst von der GBI erläutert, dass keine Regenrückhaltung auf dem privaten Anwesen erforderlich ist und begründet dies ausführlich.
Herr Markus Helmreich regt an, dass man der Bauvoranfrage zustimmen sollte.
Beschluss:
Der Gemeinderat Diespeck erteilt der Bauvoranfrage der
Wolf-Haus GmbH, Koppenmühle, 97705 Burkardroth-Gefäll, zum Neubau eines MFWH
mit 30 Wohn- und einer Gewerbeeinheit; Umbau des best. Gebäude in ein MFWH mit
5 Wohneinheiten auf dem Grundstück mit der Flurnummer 710/10 der Gemarkung
Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.