Sitzung: 24.09.2020 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0
1.Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass im laufenden Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 Gewerbegebiet „Am Laubfeld“ in der Gemeinderatssitzung vom 22.11.2018 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange aus deren frühzeitiger Beteiligung und Anhörung entschieden wurde. Die Ergebnisse dieser Abwägungen wurden in den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes (Vorentwurf 13.08.2020) eingearbeitet.
Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung beschlossen, den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zunächst zurückzustellen. Das Verfahren wird nunmehr fortgesetzt.
Als äußerst langwierige Verzögerung hat sich die CEF-Maßnahme „Lerchenfenster“ dargestellt. Hier steht nun eine Lösung im Raum, nach vielen Einzelgesprächen mit potentiellen Flächenbesitzern, der UNB sowie dem Büro „gibs“. Auch konnte in der Zwischenzeit die Ende 2018 noch offene Frage der Oberflächenentwässerung geklärt werden. Hierfür erforderliche Grundstücke konnten in der Zwischenzeit erworben werden (wenn auch Corona-bedingt einige Monate später als anvisiert).
Eine Neukonzeption des Zuwegs zum intendierten Gewerbegebiet wurde im Rat besprochen, jedoch in der letzten regulären Sitzung verworfen. Die letzte Fassung des Planentwurfs ist dieser Sachverhaltsdarstellung beigefügt.
Mit dem Vorentwurf vom 13.08.2020 werden jetzt – als nächster Verfahrensschritt - nochmals die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit beteiligt.
Die Beschlüsse des GR vom 22.11.2018 sind nun auch
eingearbeitet.
Beschluss:
Der Gemeinderat Diespeck stimmt der Aufnahme des Teilbereiches der Flur-Nummer 1075/1 der Gemarkung in den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Laubfeld“ zu.
Beschluss Nr. 86/2020
Für 17 Gegen 0
Anwesend 17 Persönlich beteiligt
0
Beschluss:
Der Gemeinderat Diespeck billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Laubfeld“ (Stand Vorentwurf: 13.08.2020), und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.