TOP Ö 5: Bauleitplanung - Gewerbegebiet Diespeck "Am Laubfeld", Bebauungsplan Nr. 28, - Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Vorentwurf vom 13.08.2020

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

1.Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass im laufenden Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 Gewerbegebiet „Am Laubfeld“ in der Gemeinderatssitzung vom 22.11.2018 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange aus deren frühzeitiger Beteiligung und Anhörung entschieden wurde. Die Ergebnisse dieser Abwägungen wurden in den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes (Vorentwurf 13.08.2020) eingearbeitet.

 

Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung beschlossen, den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zunächst zurückzustellen. Das Verfahren wird nunmehr fortgesetzt.

 

Als äußerst langwierige Verzögerung hat sich die CEF-Maßnahme „Lerchenfenster“ dargestellt. Hier steht nun eine Lösung im Raum, nach vielen Einzelgesprächen mit potentiellen Flächenbesitzern, der UNB sowie dem Büro „gibs“. Auch konnte in der Zwischenzeit die Ende 2018 noch offene Frage der Oberflächenentwässerung geklärt werden. Hierfür erforderliche Grundstücke konnten in der Zwischenzeit erworben werden (wenn auch Corona-bedingt einige Monate später als anvisiert).

 

Eine Neukonzeption des Zuwegs zum intendierten Gewerbegebiet wurde im Rat besprochen, jedoch in der letzten regulären Sitzung verworfen. Die letzte Fassung des Planentwurfs ist dieser Sachverhaltsdarstellung beigefügt.   

 

Mit dem Vorentwurf vom 13.08.2020 werden jetzt – als nächster Verfahrensschritt - nochmals die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit beteiligt.

 

 

Die Beschlüsse des GR vom 22.11.2018 sind nun auch eingearbeitet.

  1. Betriebswohnungen sind nicht, auch nicht ausnahmsweise, zulässig (textl. Festsetzung Nr. 1). Schallgutachter IBAS wurde wegen der geringfügigen Planänderungen um abschließende Überprüfung gebeten.
  2. Stützmauern sind nicht mehr geregelt, Festsetzung ist entfallen.
  3. Die Ökoausgleichsflächen sind nun abschließend geregelt, siehe Planausschnitte in den grünordnerischen Festsetzungen sowie die drei Fachpläne.
  4. RÜB ist eingetragen, Geltungsbereich wurde geringfügig erweitert, die Wendehämmer etwas angepasst.
  5. 110 KV Leitung mit Schutzabständen ist eingetragen, eine textliche Festsetzung entsprechend der Vorgaben ist aufgenommen (Nr. 15). Ebenso die Trafostation.
  6. Je Baugrundstück ist ein Laubbaum im Nahbereich der Straße zu pflanzen (Grünordnung: private Flächen).
  7. Der Ersatz ausgefallener Gehölze „Gleichartig“ bezieht sich auf die Bestandshecken in den Flächen B1 (entlang Bauhof) und B2 (entlang Weg).
  8. Die Formulierung in der Zuordnungsfestsetzung müsste nun passen.
  9. Aufgrund der notwendigen Regenrückhaltung (Planung Büro GBi) wurde eine Teilfläche der Fl.-Nr. 1075/1 noch nachträglich aufgenommen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck stimmt der Aufnahme des Teilbereiches der Flur-Nummer 1075/1 der Gemarkung in den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Laubfeld“ zu.

 

 

 

Beschluss Nr. 86/2020

Für 17  Gegen 0  Anwesend 17  Persönlich beteiligt 0 

Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Laubfeld“ (Stand Vorentwurf: 13.08.2020), und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.