Sitzung: 12.10.2020 Bauausschuss
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0
Bauherr: Sybille
Hoche, Martin-Luther-Str. 74, 91413 Neustadt a.d.Aisch
Vorhaben: Neubau
eines Einfamilienhauses, Tektur zu Bauantrag 43-6026-A-2020-537: Ergänzung
Pultdacherker und Terrasse auf der Nordseite auf dem Grundstück mit der
Flurnummer 632/2 der Gemarkung Diespeck (Richthofenstraße 5, 91456 Diespeck)
Planfertiger:
Architekt Rainer Bayer, Oskar-Müller-Straße 7, 86399 Bobingen
Die Tektur umfasst
die Ergänzung des Pultdacherkers und der Terrasse auf der Nordseite
Das Vorhaben liegt
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bodenfeld II“ und widerspricht den
Festsetzungen im Hinblick auf die Dachneigung und die festgesetzte
Kniestockhöhe.
Die festgesetzte
Dachneigung bei Satteldächern beträgt 38° - 48°, bei Pultdächern 7° - 20°. Die
geplante Dachneigung beträgt 25°
Die festgesetzte
maximale Kniestockhöhe beträgt 0,5 m. Die geplante Kniestockhöhe beträgt 2,23
m.
Der (ursprüngliche)
Bauantrag wurde in der Sitzung vom 23.07.2020 behandelt, das Einvernehmen wurde
erteilt und den Befreiungen im Hinblick auf Dachneigung und Kniestockhöhe
zugestimmt. Die Baugenehmigung wurde unter Aktenzeichen: 43-6026-A-2020-537
erteilt.
Das existierende
Haus muss(te) wegen Wasserschaden abgerissen werden.
Lt. Baubeschreibung werden die lt. Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck geforderten 3 Stellplätze errichtet.