TOP Ö 3: Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

 

1.Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass das Landratsamt Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim die Gemeinde Diespeck aufgefordert hat die Geschäftsordnung zu ändern.

 

Nach Rücksprache mit der Verwaltung wir in der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Diespeck vom 11.05.2020 nun § 18 Abs. 7 und Abs. 8 gestrichen.

 

§ 18 Abs. 6 regelt bereits:

Beauftragte sind zu den Themen, die ihr Aufgabengebiet betreffen, zu den Gemeinderats- oder Ausschusssitzungen zu laden.

 

Aus diesem Absatz ergibt sich bereits auch die Einladung für den Ortsteilbeauftragten von Dettendorf.

 

Entschädigungen für Beauftragte wären nicht per Beschluss festzulegen sondern in der Satzung zur Regelung des Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Somit ist Abs. 8 ebenfalls zu streichen.

 


Beschluss:

Die Geschäftsordnung vom 11.05.2020 wird mit diesem Beschluss aufgehoben. Der Gemeinderat stimmt der in der Anlage beigefügten neuen Geschäftsordnung zu. Die Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.