TOP Ö 5: Bauantrag: Errichten einer Terrassenüberdachung; Fl.-Nr.: 789/32, Gemarkung Diespeck (Thüringer Str. 16, 91456 Diespeck); Brigitte Leistner-Seitz u. Harald Seitz

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

Bauherren: Brigitte Leistner-Seitz u. Harald Seitz, Thüringer Straße 16, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichten einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück mit der Flurnummer 789/32 der Gemarkung Diespeck (Thüringer Str. 16, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Bautechnikerin Manuela Haßelbacher, Schellerter Weg 43, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Schleifmühlstraße“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen.

 

Die Bauherren beantragen die Befreiung von § 6 Nr. 1 und § 6 Nr. 2.

 

 

Die Terrassenüberdachung erhält ein Flachdach mit 0° Dachneigung aus VSG Glas.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau und Herrn Brigitte Leistner-Seitz u. Harald Seitz, Thüringer Straße 16, 91456 Diespeck zum Errichten einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück mit der Flurnummer 789/32 der Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 „Schleifmühlstraße“ im Hinblick auf § 6 Nr. 1 (Dachneigung) und § 6 Nr. 2 (Dachform und Eindeckung) zu.