TOP Ö 9: Verordnung über die Pflege von Grundstücken und deren Schutz vor Verwilderung der Gemeinde Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass die Verwaltung festgestellt, dass die Verordnung über die Pflege von Grundstücken und deren Schutz vor Verwilderung der Gemeinde Diespeck im Jahre 2005 nicht ordnungsgemäß ausgefertigt und veröffentlicht wurde.

 

Der Gemeinderat Diespeck wird daher gebeten, beigefügte Verordnung nochmals zu verabschieden.

 

Herr Thomas Wiesinger regt an, § 4 Abs. 2 Nr. 1 wie folgt zu ändern:  

Flächen jeweils bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal ab dem 01. Juli abzumähen oder zu mulchen (eine organische Bodenbedeckung auf Acker- und Gartenböden aufzubringen

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck erlässt eine neue Verordnung über die Pflege von Grundstücken und deren Schutz vor Verwilderung der Gemeinde Diespeck unter Einarbeitung der im Sachverhalt genannten Änderungswünsche. Die geänderte Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt nach Veröffentlichung zum 01.03.2021 in Kraft.

 

Die Verordnung über die Pflege von Grundstücken und deren Schutz vor Verwilderung der Gemeinde Diespeck vom 29.04.2005 wird mit Ablauf des 28.02.2021 aufgehoben.